Das ist ja mal eine dünne Begründung: Die Daten seines digitalen Kontrollgeräts zeigten, dass er den Tempomat auf 90 km/h eingestellt hatte und diese Geschwindigkeit über eine Strecke von 7,7 Kilometern konstant beibehielt. Zeichnet das Kontrollgerät auf, ob ich mit Tempomat fahre? Nein.
Das Amtsgericht Eilenburg sah in der konstanten Geschwindigkeit, die nur durch den Einsatz eines Tempomaten möglich war, einen klaren Beweis für vorsätzliches Handeln. Die Richter argumentierten, dass es einem Fahrer unmöglich sei, eine solche Geschwindigkeit über einen so langen Zeitraum ohne Tempomat zu halten. Das ist einfach nur Mumpitz. Wenn ich Vollgas an den Geschwindigkeitsbegrenzer ranfahre, dann kann ich 200 Kilometer kontant 90 km/h fahren.
Das das permanente 90 km/h-Gefahre schon immer bestraft werden konnte, ist klar. Aber wegen des Einsatzes eines angeblich benutzen Tempomaten daraus Vorsatz abzuleiten und deswegen ein höheres Bußgeld zu verlangen, dürfte mit einem guten Anwalt "wegzubügeln" sein.
Zitat von Kipper-Spedition im Beitrag #3Das ist ja mal eine dünne Begründung: Die Daten seines digitalen Kontrollgeräts zeigten, dass er den Tempomat auf 90 km/h eingestellt hatte und diese Geschwindigkeit über eine Strecke von 7,7 Kilometern konstant beibehielt. Zeichnet das Kontrollgerät auf, ob ich mit Tempomat fahre? Nein.
Das Amtsgericht Eilenburg sah in der konstanten Geschwindigkeit, die nur durch den Einsatz eines Tempomaten möglich war, einen klaren Beweis für vorsätzliches Handeln. Die Richter argumentierten, dass es einem Fahrer unmöglich sei, eine solche Geschwindigkeit über einen so langen Zeitraum ohne Tempomat zu halten. Das ist einfach nur Mumpitz. Wenn ich Vollgas an den Geschwindigkeitsbegrenzer ranfahre, dann kann ich 200 Kilometer kontant 90 km/h fahren.
Das das permanente 90 km/h-Gefahre schon immer bestraft werden konnte, ist klar. Aber wegen des Einsatzes eines angeblich benutzen Tempomaten daraus Vorsatz abzuleiten und deswegen ein höheres Bußgeld zu verlangen, dürfte mit einem guten Anwalt "wegzubügeln" sein.
Seh ich genauso. Ob jemand den Tempomat benutzt, oder stur in den Begrenzer fährt (z.b. wegen einem Krampf im Fuß) dürfte nicht zu ermitteln sein.
Geht nicht,gibt`s nicht! Weil,wo ein Wille ist,da ist auch ein Gebüsch!
Mut ist, wenn man Durchfall hat und trotzdem bläht!
Zitat von Schrotti im Beitrag #4z.b. wegen einem Krampf im Fuß
Nicht gut, dann muss er eventuell zur MPU.
Zudem berücksichtigte das Gericht die Vorbelastung des Fahrers wegen eines anderen Verstoßes. Meine Vermutung: der Fahrer wird sich bei der Kontrolle nicht kooperativ bzw. unmöglich benommen haben. Und dann zeigt man mal wer am längeren Hebel sitzt...
Hatte vor vielen Jahren mal Anzeige weil ich auf der Bundesstrasse immer ca 70 gefahren bin . MAN hatte damals diese SET Taste und auf der Scheibe war immer glatter Strich und der Beamte meinte maniulierter Tacho - auch er musste mal dazulernen .
Übrigens nehme ich diese Taste beim PKW sehr gerne . Kannst anhalten oder langsam fahren und wenn frei einfach Gas und er regelt selbst ab .