Zitat von Skydiver im Beitrag #16Ich sehe auch die GmbH & Co.KG für die Immobilie als vorteilhaft...
Sehe ich ein wenig anders. Wo liegen denn die Risiken in unserer Branche ? Sicher doch im operativen Geschäft, mit einer Immobilie kann man eigentlich nicht pleite gehen = operatives Geschäft (TU-Spedition) als GmbH & Co.KG & Immobilien als e.K. laufen lassen. Alles andere macht für mich zumindest keinen Sinn.
Zitat von Skydiver im Beitrag #16...aber im Endeffekt muss das dein Steuerberater am besten beurteilen können.
...und Zitronenfalter falten Zitronen...
Nehmen Sie das niedrigste Angebot an, müssen Sie für das Risiko, das Sie eingehen, etwas hinzurechnen. Und wenn Sie das tun, dann haben Sie auch genug Geld, um etwas Besseres zu bezahlen.“
Jeder hat sein anderes Modell Arndt, bei mir ist es beispielsweisevor vielen Jahren gewachsen, als ich noch den Getränkegroß-und Einzelhandel betrieben habe. (30-40 Mio Umsatz)
Die GmbH & Co.KG als Immobilieninhaber, davon die GmbH Gesellschafteranteile an der Getränke GmbH (über die ich heute die Transporte mache). Diese GmbH zahlte Miete und so konnten wir auch ein wenig steuern wo wieviel Gewinn landet. Aus steuerlichen Gründen mussten wir es so trennen, da mein Vater Gesellschafter beider Unternehmen war und ohne weiter auszuholen, die Gefahr einer "gemeinsamen" Veranlagung wegen verbundener Unternehmen bestand.
Wir hatten auch noch eine andere Sache am Hut und die hätte uns mehrere Hunderttausend Steuernachzahlung beschert. Mit dieser Umwandlung und ein paar Steuerkniffs (Einbringungsgeborene Anteile) konnten wir es vermeiden. Ein alter Professor hat unserem Steuerbarater dieses damals ausgegraben, sonst wären wir dran gewesen.
Jede Variante hat ihre Vor-und Nachtteile und es ist im Einzelfall zu prüfen, was passt. Dafür braucht man eben einen kompetenten Steuerberater, der alle Zahlen und Fakten kennt...sowie einen fitten Notar.
Die Sache mit der AG käme für mich nicht in Frage, aber mit dem AG-Recht kenne ich mich nicht besonders aus....mein Studium ist schon ein paar Jahrhunderte her. Grundsätzlich sollte auf jeden Fall das Tagesgeschäft von der Immobilie getrennt werden, egal in welcher Rechtsform.