Sind seit Sonnabend von der Außenwelt abgeschnitten
Versatel Internet keine Verbindung
Versatel Telefon schon gar nicht
Versatel Fax geht natürlich auch nicht...
Mann wundert sich das Telefon und Fax nicht gehen, war heute morgen sehr geruhsam, aber leider bin auch ich darauf angewiesen.
Also zu mir nach Hause, da geht komischerweise Fax und Telefon. Ist bloß etwas mühsam, weil alle Sachen im Büro sind. Da kann man wieder einmal sehen wie wir alle am Fliegenfang hängen.
Übrings HOTLINE seit Sonnabend nicht mehr erreichbar
weiß ich nicht, aber es ist irgendwie Mist, wenn man mit seinen Fahrern nicht sprechen kann, die Kunden einem nicht erreichen und ich(wir) alles über den Computer gespeichert haben, bzw. alles übers Indernet bekommen
Festnetz ist bei mir auch versatel. Dass es zumindest hier funktioniert sieht man daran, dass ich jetzt hier bin. Ich kann Dir aber für die Fehlerbehebung nicht viel Mut machen. Ich hatte dieses Frühjahr kein Internet, Telefon ging. Es hat zwei sogenannte Reparaturen gegeben, wobei erst die zweite half. Fazit: 3 Wochen kein Internet. Nur über meinen "Kanal 2", dass mobile Internet von O2..... Ich drücke Dir die Daumen dass es bei Dir besser klappt mit der Fehlerbehebung.
Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
Gustav von Rochow
(1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister
Ist wie bei uns im Gewerbe die Trittbrettfahrer, quasi die Sofa Spedis!
Aber Telekom hatte bei uns am Freitag auch Probs!
Im Westen ist das Netz veraltet und das wird immer öfters passieren!
Bildung krimineller Vereinigungen (1) Wer eine Vereinigung gründet, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind, Straftaten zu begehen, oder wer sich an einer solchen Vereinigung als Mitglied beteiligt, für sie um Mitglieder oder Unterstützer wirbt oder sie unterstützt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Absatz 1 ist nicht anzuwenden, 1. wenn die Vereinigung eine politische Partei ist, die das Bundesverfassungsgericht nicht für verfassungswidrig erklärt hat, 2. wenn die Begehung von Straftaten nur ein Zweck oder eine Tätigkeit von untergeordneter Bedeutung ist oder 3. soweit die Zwecke oder die Tätigkeit der Vereinigung Straftaten nach den §§ 84 bis 87 betreffen.
DER LETZTE DEUTSCHE KANZLER VOR WK 2, HATTE AUCH KEINE KINDER1
Bildung krimineller Vereinigungen (1) Wer eine Vereinigung gründet, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind, Straftaten zu begehen, oder wer sich an einer solchen Vereinigung als Mitglied beteiligt, für sie um Mitglieder oder Unterstützer wirbt oder sie unterstützt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Absatz 1 ist nicht anzuwenden, 1. wenn die Vereinigung eine politische Partei ist, die das Bundesverfassungsgericht nicht für verfassungswidrig erklärt hat, 2. wenn die Begehung von Straftaten nur ein Zweck oder eine Tätigkeit von untergeordneter Bedeutung ist oder 3. soweit die Zwecke oder die Tätigkeit der Vereinigung Straftaten nach den §§ 84 bis 87 betreffen.
DER LETZTE DEUTSCHE KANZLER VOR WK 2, HATTE AUCH KEINE KINDER1
Hast kein Smartphone und Laptop Peter ? Dann kannst doch einfach Netz selber machen, solang Mobilfunk noch geht !
Kollege hat Spedition im Kaff, ca. 70 Fahrzeuge, da war auch öfters schon mal Telefon weg, dann aber sofort 2 volle Tage. Lag an den Telekomikern !
Ist doch normal wenn der Sendemast an dem Stromnetz hängt! Wäre ein bisschen zu viel verlangt an jeden Mast eine Notstromeinrichtung zu machen!
Bildung krimineller Vereinigungen (1) Wer eine Vereinigung gründet, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind, Straftaten zu begehen, oder wer sich an einer solchen Vereinigung als Mitglied beteiligt, für sie um Mitglieder oder Unterstützer wirbt oder sie unterstützt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Absatz 1 ist nicht anzuwenden, 1. wenn die Vereinigung eine politische Partei ist, die das Bundesverfassungsgericht nicht für verfassungswidrig erklärt hat, 2. wenn die Begehung von Straftaten nur ein Zweck oder eine Tätigkeit von untergeordneter Bedeutung ist oder 3. soweit die Zwecke oder die Tätigkeit der Vereinigung Straftaten nach den §§ 84 bis 87 betreffen.
DER LETZTE DEUTSCHE KANZLER VOR WK 2, HATTE AUCH KEINE KINDER1