Dann ist das Standlicht in den Zusatzscheinwerfern oben nicht erlaubt?
Damit fährt doch jeder rum.
Skydiver
hat folgende Bilder an diesen Beitrag angehängt
Aufgrund eingeschränkter Benutzerrechte werden nur die Namen der Dateianhänge angezeigt Jetzt anmelden!
Autohof Passau bei derAnk
In den Standard-Dachscheinwerfern dürfen die Lampen sein ( eine Leuchte, auch wenn 2 Lampen funzeln )
also eine Leuchteneinheit wird als Gesamtleuchte gesehen. ( auch bei den Heckleuchten mit getrennten Leuchtkammern ) d.h. am Heck sind regulär zulässig pro Seite max. 1 Leuchte oben und 2 unten oder 2 oben und 1 unten ( lt. ECE )
Lt. ECE sind jetzt in bestimmten Abmessungen Kombinationen aus Seitenblinker und Seitenmarkierungsleuchte erlaubt ( Blinken im Rytmus der Hapt-Blinker ) Seitenmarkierungsleuchten sind lt. ECE nicht mehr an (Längen)Abstände gebunden (Ich denke mal, wenn Eure Fahrer jetzt 100 Seitenmarkierungsleuchten abauen wollen )