Eben gefunden. http://www.eurotransport.de/news/blaulic...kw-6829911.html Und immer wieder die Herren aus Münster. Klar ist ,es fahren viele wie mit einem Tannenbaum durch die Gegend. Aber es ist doch klar,mehr Licht mehr Sicherheit. Bin mal gespannt wann er den ersten rauszieht,wenn beim Blinken die Seitenmarkierungsleuchten mit blinken. Aber der Herr Baumann übertreibt wirklich. Den sollte man hinter einen Schreibtisch stecken.Genau wie seinen Kollegen den Herrn B....
Man hat doch als Berufskraftfahrer und Führerscheinneuling gelernt wie viel Lampen nach vorne und wie viele nach hinten verbaut dürfen sein!
Wir haben es nicht gehabt und damals waren die Spurhalteleuchten auch verboten und wenn HU war mussten sie runter!
Die Kollegen in meinem Alter die damals den BKF in kurzform gemacht haben, die wissen es!
Habe vor paar Wochen beim Dingwerth geladen. Hi habt ja keine doppelte Rückleuchten mehr an den Kühler. Schmitz liefert nicht mehr!
Ich wollte mal die Skandinavien Leuchten bestellen, ja auf jeder Seite 2 Stück, keine 3! Im Norden sind 3 erlaubt!
Was manche treiben, geht auch nicht! haben sie mich mal in der Mangel und es steht ein Weihnachtsbaum neben mir und sie machen nichts nach meiner Aufforderung, da bin ich noch nicht vom Parkplatz und die Dienstaufsichtsbeschwerde liegt bei seinem Chef von meinem RA vor!
Hier wo es 15 Grad Frost hatte, kam einer auf die Raststätte mit Bullfänger und Lämpchen. Scheibe mit Salz zu. Hat er aus dem Wassereimer Wasser auf die Scheibe gespritz. Na Kollega, für den Bullfänger und Lämpchen hat es gereicht, aber die 50 € für den Kanister Scheibenfrostschutz nicht mehr! Keine Ton hat er gesagt! Habe dieses Jahr das 60 Grad Zeug, einfach halbiert, was bringt wenn man es drittelt und dann geht es ein paar Tage nicht!
Glaube die Scheibenwaschanlage muss gehen, hat mir mal ein Polizist gesagt!
Mit 40 DM pro Kopf begann die Marktwirtschaft, mit 400.000 Euro Schulden pro Kopf wird sie enden!
Einer meiner Fahrer ist ja auch so ein bisschen Lampenverstrahlt, und der hat mir gesagt das Lampen-Baumann 17 Prozesse verloren hat. Eine benachbarte Spediton war auch mit 3 Fahrzeugen vor Gericht. Alles eingestellt. Die haben alle Schalter in ihren Fahrzeugen verbaut das die ganze Showbeleuchtung abzuschalten ist, und diese Schalter sind vom Fahrerarbeitsplatz aus nicht zu bedienen; so scheint es Vorschrift zu sein.
Hätte ich in der Schweiz einen Schalter gehabt für das Standlicht in den Jumboscheinwerfer zum abschalten, wäre es ohne 300 Schweizer Franken gegangen! Habe ich die Birnen raus gezogen dann zu Hause und ruhe war!
Mit 40 DM pro Kopf begann die Marktwirtschaft, mit 400.000 Euro Schulden pro Kopf wird sie enden!
habe kein Problem mit zusätzlicher Beleuchtung solange die zulässigen Farben in der jeweiligen Richtung eingehalten sind.
dazu gehört aber auch, das man nicht die Zusatzscheinwerfer am Fahrzeug mit gelber Folie überklebt. Wie ich letzter Woche einem Fahrer als Hinweis übermitteln musste.
und dan waren an der Karre noch: die Seitenfenster zur Hälfte mit Gardine zugehängt, hat der noch nix von Sichtfeld gehört ? Da aber Autohof, der Pause ich nur Hinweis und als er ne Stunde später auf der BAB an mir vorbeifuhr hat er einfach nur Glück gehabt (Der Hinweis war ihm anscheinend egal )
... gelbe Scheinwerfer sind also nicht erlaubt? Hat sich mein Lampenfetischist auch ran gebaut. Hab ihm ausdrücklich gesagt er darf nur das machen was erlaubt ist und keinen Ärger gibt.
Ich hab ja mit 2 Fahrern auch ein bissl Lampenfreude hinten 3x 3 Kammern rund und sag immer nach vorn weiß und hinten rot Alles anständig mit Schalter und Sicherung bestell Autos immer mit 2 Schaltern mehr 1x Zündung 1x Standlicht , Kabel vorn unter Klappe Wenn Schalter aus dann alles original fertig Achso 4 x Fernlicht auf Dach
alle paar Jahre mal du du ansonsten kein Stress
vorne Scheinwerfer gelb + buntes Kreuz in der Scheibe usw geht garnicht
Dann sag mir doch bitte zu dem gelb Deine Meinung. Wenn das nicht oke ist kommt das wieder runter.
sage mal so, ich würde se dulden.
Die gelben Zierleuchten in der Mitte sind nur zur Zierde oder ?
die gelben unter den Hauptscheinwerfern, ist das tatsächlich gelbes Glas ?
§52 Abs 1 StVZO
(1) Außer mit den in § 50 vorgeschriebenen Scheinwerfern zur Beleuchtung der Fahrbahn dürfen mehrspurige Kraftfahrzeuge mit zwei Nebelscheinwerfern für weißes oder hellgelbes Licht ausgerüstet sein,
die Weissen auf dem Dach sind doch ohne jetzt nach der Kennziffer zu schauen, Arbeitsscheinwerfer oder ? Standlicht/Begrenzungslicht drinnen unzulässig da die in der Sonnenblende leuchten, wenn nicht dann max. 2 mit Standlichtfunktion
und die gelben auf dem Dach: siehe § 52 Abs 4 Nr.1 StVZO
(4) Mit einer oder, wenn die horizontale und vertikale Sichtbarkeit (geometrische Sichtbarkeit) es erfordert, mehreren Kennleuchten für gelbes Blinklicht – Rundumlicht – dürfen ausgerüstet sein:
1.Fahrzeuge, die dem Bau, der Unterhaltung oder Reinigung von Straßen oder von Anlagen im Straßenraum oder die der Müllabfuhr dienen und durch rot-weiße Warnmarkierungen (Sicherheitskennzeichnung), die dem Normblatt DIN 30 710, Ausgabe März 1990, entsprechen müssen, gekennzeichnet sind,
ich hänge jetzt mal noch ne pdf-Datei dran. Der Text ist zwar englisch, aber ihr könnt hier die ganzen ECE-Regeln finden. und dann jeweils auf die passende Sprache klicken. Also bei uns DE
Zusatzscheinwerfer/-Leuchten sind die ECE R 48
Gast
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Die gelbern Zierleuchten in der Mitte sind nur Zierde, ja.
Die unter den Hauptscheinwerfern muss ich selbst nachfragen ob das tatsächlich gelbes Glas ist oder nachgeklebt.
Die weißen auf dem Dach sind Arbeitsscheinwerfer. Dann müsste er sein Begrenzungslicht ja raus machen weil Standlichtlampen drin sind. Allerdings sind die komplett abschaltbar mit Schalter.
Der hat hinten auf den Kotflügeln auch noch 2 Rundumkennleuchten weil die das ne Zeit lang für den Einsatz auf Autobahnen schon mal gefordert haben. Hinten hat er natürlich rot-weiße Warnschraffierung und das Schild (Baustellenfahrzeug), nur vorne, wo wir eigentlich auch rot-weiß schraffieren müssten hab ich's mir bislang verkniffen. Mag das irgendwie nicht.
Krieg ich Punkte wenn die den irgendwann man anzählen?
Er macht ja nicht nur Mist. Haben jetzt LED-Rückfahrscheinwerfer dank ihm hinten und seitlich. Wenn Du nachst auf Baustellen unterwegs bist ist das klein Vergleich.
Zitat von Stahli im Beitrag #14Punkte nicht, ist nur Verwarngeld fällig ( als Gedankenanstoß )
Scheinwerfer für die seite wünsche ich mair auch manchmal, wenn ich auf nem dunklen Parkplatz einparken muss oder ne enge dunkle Ausfahrt habe.
Och, Verwarngeld ist nicht so schlimm, das zieh ich ihm alles vom Lohn ab.
Ja, wir rangieren viel Nachts in Baustellen, und wenn Du da Fräskanten nicht siehst schlitzt Du Dir schon mal schnell die Flanken auf. Das lohnt sich wirklich.