dann hat erstmal der ausparkende Mercedes den Unfall verursacht, da er dem " Raser " den auslösenden Schubs gegeben hat. Alles weitere sind dann Sachen der Gutachter in Bezug auf Vermeidbarkeitsrechnungen (im Zusammenhang mit der Geschwindigkeit und der möglichen Trunkenheit imVerkehr, so heißt das bei Allehol und Drogen ) in deren Folge der Mercedes womöglich wieder raus aus der Sache kommt. Der Besteller des Containers bekommt möglichereise auch noch was drann, den meist wird die Sondernutzungserlaubnis vergessen und eventuelle verkehrsrechtliche Absicherungen ......
Zitat von Stahli im Beitrag #3dann hat erstmal der ausparkende Mercedes den Unfall verursacht, da er dem " Raser " den auslösenden Schubs gegeben hat. Alles weitere sind dann Sachen der Gutachter in Bezug auf Vermeidbarkeitsrechnungen (im Zusammenhang mit der Geschwindigkeit und der möglichen Trunkenheit imVerkehr, so heißt das bei Allehol und Drogen ) in deren Folge der Mercedes womöglich wieder raus aus der Sache kommt. Der Besteller des Containers bekommt möglichereise auch noch was drann, den meist wird die Sondernutzungserlaubnis vergessen und eventuelle verkehrsrechtliche Absicherungen ......
... wie heißt es so schön: Alles immer eine Frage der Perspektive.
Auf die Sichtweise wäre ich so jetzt nicht gekommen. Der Ausparkende hat den fließenden Verkehr also nicht ausreichend berücksichtigt. Das hatte ich auch schon mal. Da hat der Ausparkende auch vor Gericht kein Recht bekommen.
Containerstellgenehmigung hätte ich jetzt auch nicht dran gedacht. Habt Ihr die Thomas?
Der Fuhrmann
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ihr wisst doch wie es ist, es wird doch immer gesagt, " der LKW rast ".
Beim LKW kann man es nach dem Tachografen nachweisen.
Beim PKW eben nicht nur anhand der Spuren auf der Fahrbahn, evtl. der Deformationen .............. Und das mussen Gutachter machen, welche der bisherige Verursacher ( der Ausparker ) über seine Versicherung beauftragen muss. Die Verscherung muss ja auch ihren eigenen Topf vor ungerechtfertigten Forderungen schützen.
übrigens mal nen ganz kleinen Tipp Manch eriner fährt Fahrzeuge aus dem Daimler-Chrysler Konzern. einige dieser Fahrzeuge haben systemintern einen Unfalldatenspeicher welcher mit Zustimmung des Fahrzeughalters durch den Service ausgelesen werden kann. Hier werden Crash-Daten für die Fahrzeugverbesserung gespeichert. ( So steht es im Handbuch eines Fahrzeuges Bj 2007, welches in meiner Garage steht )
Für mich eindeutig: der Container ist schuld, der reflektierende rot-weiße Aufkleber ist 3 cm zu hoch angebracht, ganz klar... Mal im Ernst, wer ist für die Sondernutzungserlaubnis zum Abstellen im öffentlichen Verkehrsraum verantwortlich ? Der Besteller oder der Steller des Containers, oder darf der Thomas nur gegen Vorlage der Erlaubnis den dort abstellen.
Alle Tage sind gleich lang, jedoch verschieden breit. -Udo Lindenberg-
Zitat von Kipper-Spedition im Beitrag #6Für mich eindeutig: der Container ist schuld, der reflektierende rot-weiße Aufkleber ist 3 cm zu hoch angebracht, ganz klar...
Mal ganz im Ernst.......als Befähigter für Kipp- und Absetzbehälter sehe ich etwas, was Ärger geben könnte, wenn es entdeckt wird......zur Sondernutzungserlaubnis kann ich nichts sagen.
Verantwortlich für die Sondernutzungserlaubnis ist der Besteller, da in diser auch spezielle Auflagen für die Abstellung, ggf sogar Absicherung mit lichttechn. Einrichtungen vorgegeben werden, ggf wird sogar noch ne verkehrsrechtliche Anordnung gefordert ( meist sogar beides ). ( beim Gerüst auf dem Gehweg gleichfalls )
alsoho, in berlin ist das so: wir als entsorgungsfachbetrieb haben die genehmigung IN BERLIN auf öffendlichen strassenland ABSETZMULDEN zu stellen! diese genehmigung gilt für 10 kalendertage! am tag der gestellung wird die mulde beim bezirksamt telefonisch angemeldet! wenn ein kunde die mulde länger braucht, muss er eine sondernutzung beantragen! da das in berlin etwas "lasch" gehandhabt wird, wartet man ab bis sich das ordnungsamt oder bezirksamt meldet das eine mulde unangemeldet da und da steht. so dann fahren wir hin stellen die mulde um oder ein paar meter weiter und alles ist gut! "absetzmulden" müssen in berlin auch nicht weiter "abgesichert"sein!!!!! es reichen die reflektoren an der mulde!!! NUR "abrollcontainer", diese müssen vom NUTZER per sondernutzung angemeldet werden und "eigendlich" auch mit warnbarken abgesichert sein, auch dieses ist in berlin eher lasch gehandhabt! da unsere mulde ordnungsgemäß beschildert ist, kann da nichts kommen...
...in berlin ticken die uhren etwas anders, es stehen tausende mulden und abroller auf berlins strassen, die meisten nicht angemeldet! in brandenburg müssen alle mulden und abroller die auf dem strassenland abgestellt werden sollen vom nutzer/besteller per sondernutzung angemeldet werden!
nicht jeder der ans Bett gefesselt ist, ist auch krank...
keine panik... polizei sagt, "alles o.k." wir bekommen post mit den unfalldaten. ich war am unfallort, die polizei hat die mulde wieder richtig hingestellt...|addpics|5ve-2-3a94.jpg|/addpics|
nicht jeder der ans Bett gefesselt ist, ist auch krank...
danke für das Polizeifoto - jetzt ist klar, daß die Warnflächenbeklebung und -größe ok aussieht - war auf den ersten beiden Fotos seitlich nicht zu erkennen. Ich nehme mal an, daß Ihr eure Absetz- und Kippbehälter (so der korrekte Ausdruck) gesetzeskonform jährlich oder bei Sonderereignissen danach überprüft. Danke auch für die Handhabung der Genehmigungen für die Aufstellorte! Werde mich mal um Infos aus BaWü kümmern.
hallo uto ja das wird von bundesland zu bundesland unterschiedlich gehandhabt, bei uns z.b. wird es auch geduldet wenn man die absetzmulden auf dem anhänger mit einem Y-gurt fest macht, oder über kreuz gurtet mit "normale" gurte! bei euch MÜSSEN mulden auf dem anhänger mit spannketten über kreuz angezogen werden! viele mulden und abroller auf berlins strassen sind garnicht beschildert, oder werden auf gehwege in feuerwehreinfahrten, halteverbote oder auf busspuren abgestellt... berlin ist sehr speziell, hier darf man vieles wofür man woanders gleich verhaftet wird!!!
nicht jeder der ans Bett gefesselt ist, ist auch krank...
Zitat von 0815Kutscher im Beitrag #12hallo uto ja das wird von bundesland zu bundesland unterschiedlich gehandhabt, bei uns z.b. wird es auch geduldet wenn man die absetzmulden auf dem anhänger mit einem Y-gurt fest macht, oder über kreuz gurtet mit "normale" gurte! bei euch MÜSSEN mulden auf dem anhänger mit spannketten über kreuz angezogen werden! viele mulden und abroller auf berlins strassen sind garnicht beschildert, oder werden auf gehwege in feuerwehreinfahrten, halteverbote oder auf busspuren abgestellt... berlin ist sehr speziell, hier darf man vieles wofür man woanders gleich verhaftet wird!!!
... jaja, die Politiker wissen schon warum sie den Regierungssitz wieder nach Berlin verlegt haben
Der Fuhrmann
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@0815Kutscher Thomas, das ist jetzt ein wenig OT; aber ich würde eine größere, also VIEL größere Firmenbezeichnung auf meinen Mulden haben, hätte ich denn welche.....jedenfalls so wie ich es aus den beiden Photos schließen kann, die die BZ dort veröffentlicht. Ohne Blödsinn, meine beste, und bisher leider auch einzige ernsthafte Werbung, ist meine Türenbeschriftung. Das einmal übertragen auf "rumstehende" Mulden im Stadtgebiet.....
Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen. Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister
Denk ich an Deutschland in der Nacht, Dann bin ich um den Schlaf gebracht Heinrich Heine; 1844 Zyklus Zeitgedichte
Diesen Gedanken hatte ich auch schon als ich die Fotos gesehen habe. Beschriftung mit Schablone und Sprayflasche kostet nicht die Welt und kannst du an allen 4 Seiten schnell anbringen.