Das habe ich auch schon mal bei Mobile.de gesehen.
Eingekuppelt in die Sattelkupplung und am Rahmen verkettet.
Problem ist eher die fehlende Schleppgenehmigung. Das Abschleppen mit einer Vorrichtung wie Schleppbrille oder eben sowas ist nur bis zur nächsten geeigneten Werkstatt zulässig, nicht aber bis auf den Betriebshof. Da muss zwingend verladen werden.
Ist ein feines Spielchen für fremdländige Abschleppunternehmer, wenn se erwischt werden.
Übrigens, im RAhmen der Nothilfe kann man sowas auch benutzen.
Die Schleppbrillen der Bergefahrzeuge sind auch nur für die Nothilfe zulässig. Es gibt keinen Hersteller, welcher für seine Bergevorrichtung eine Betriebserlaubnis hat. Deswegen eben nur die Nothilfe zulässig
Edit: lt Pressebeitrag wurde auch nur das ungenehmigte Schleppen angezeigt. In diesem Fall fällt die Zulassung der Anhängelast bei fehlender Anhängerbremse ( ist ja mit Leitung möglich ) auf die Werte ungebremster Anhängelast ( 750kg ) oder eben gebremste Anhängelast zurück
Naja und Sattellast ist ja ca 11000 kg oder sowas in der drehe
Zitat von Stahli im Beitrag #4Das habe ich auch schon mal bei Mobile.de gesehen.
Übrigens, im RAhmen der Nothilfe kann man sowas auch benutzen.
Die Schleppbrillen der Bergefahrzeuge sind auch nur für die Nothilfe zulässig. Es gibt keinen Hersteller, welcher für seine Bergevorrichtung eine Betriebserlaubnis hat. Deswegen eben nur die Nothilfe zulässig
Da sind aber einige sehr mutig oder man schaut drüber weg. Wie oft sieht man Holländer die so ihre Autos zurück hohlen und der Rennfahrer Lenz leistet bestimmt auch keine Nothilfe in Bayern.