ich will die früheren Insolvenzmeldungen wieder aufleben lassen und hab dafür in der Navigationsleiste den Button: "Insolvenzen" hinzugefügt. Ich werde versuchen diese Liste jedes Wochenende zu aktualisieren. Falls ihr Verbesserungswünsche oder Ideen zur Gestaltung der Seite habt, könnt ihr mir das gern mitteilen.
Grüße aus dem winterlichen Radeberg Arndt
Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der Andere könnte am Ende vielleicht doch Recht haben.
Zur Erklärung: Die Liste dient nur zur groben Orientierung der Insolvenzen. Wer genaue Details erfahren will, geht wie folgt vor:
Auf die HP: https://www.insolvenzbekanntmachungen.de/cgi-bin/bl_suche.pl gehen, dort bei Firma bzw. Familienname des Schuldners z.B. Logistik-Solution GmbH eingeben. Weiter oben bei Bundesländer: Baden-Würtemberg und bei Gericht: Stuttgart , dann auf Suche starten drücken. Danach geht eine neue Seite mit den Ergebnissen auf.
In der heutigen Aktualisierung der Insolvenzliste sind zwei größere TU von meiner Kippersparte dabei. Göttler war absehbar, bei Udo Schmidt verwundert mich das.
Früher war alles gut, heute ist alles besser. Es wäre besser, wenn wieder alles gut wär. -Heinz Erhardt-
Naja glaube aktuell ist vieles Möglich. Wenn ich sehe was die Zahlungsmoral nachgelassen hat, ist man alarmiert. Ich musste die letzten Monate auch einiges von Fremden fahren, was da aufgelaufen ist, macht Bauchschmerzen. Aktuell fahren meine Stammkunden wieder hoch, das hilft ungemein. Wer nur über Börse und co fährt, ist ganz schön in den Popo gekniffen.
Ich bleibe so wie ich bin. Schon alleine, weil es andere stört....
Beim heutigen Aktualisieren der Insolvenzliste ist mir ein Name ins Auge gefallen: Höner Transporte. Kam mir bekannt vor, richtig, aus dem Bildungsfernsehen "Trucker-Babes". Aber falsch gedacht, dort ist Höhner Transporte aus Weyerbusch vertreten.
Früher war alles gut, heute ist alles besser. Es wäre besser, wenn wieder alles gut wär. -Heinz Erhardt-
Uto, leider kaum einem noch. Geht nur noch via Bauchgefühl oder Probleme direkt ansprechen... Hatte bei einem ausländischen Spediteur etwas Bauchschmerzen, passte aber in der saure Gurkenzeit. Kollege sagte aufpassen. Geld kam nun super pünktlich und alles völlig unkompliziert... mache nun mehr mit dem.
Ich bleibe so wie ich bin. Schon alleine, weil es andere stört....
Bei der heutigen Aktualisierung ist mir ein bekanntes TU aufgefallen: Spedition Varlemann GmbH 34474 Diemelstadt Amtsgericht Korbach Verfahren eröffnet --> HP Varlemann <--
Früher war alles gut, heute ist alles besser. Es wäre besser, wenn wieder alles gut wär. -Heinz Erhardt-
Insolvenz behoben = abgewickelt? Jahrzehntelanger Kunde von mir. Einer der ganz Großen als Spediteur mit eigenem Fuhrpark (D, PL, RUS) und Sub-TU im Business nach Polen, Ukraine, Belarus, Weißrussland und Russland in den 90er Jahren nach der Öffnung. Insolvenzanmeldung vor ca. 10 Jahren aus vielfältigen Gründen. Ex-Inhaber (wir waren persönlich sehr gut bekannt miteinander) dann verstorben vor ca. 3 Jahren
Zitat von Wildflower im Beitrag #10Varlemann ist übernommen worden und macht mit 10 statt 40 autos weiter und lagergeschäft..... Finde aber grade den Artikel nicht von wem....
Ich hab da gerade was gefunden bei den Insolvenzbekanntmachungen
10 IN 417/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
Hegelmann Transporte Verwaltungs GmbH Im Ochsenstall 9 76689 Karlsdorf-Neuthard vertreten durch den Liquidator Leonid Kuhn geboren am 16.11.1970 Bruchsaler Straße 13 76689 Karlsdorf-Neuthard Registergericht: Amtsgericht Mannheim Register-Nr.: HRB 231995 - Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren. 2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 06.08.2021 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden. Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft. Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Beschluss findet die Erinnerung statt (§ 11 Abs. 2 RPflG).
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Karlsruhe Schlossplatz 23 76131 Karlsruhe einzulegen.
Die Frist beginnt jeweils mit der schriftlichen Bekanntgabe des Beschlusses an die Beteiligten. Erfolgt die schriftliche Bekanntgabe durch Zustellung nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung, ist das Datum der Zustellung maßgebend. Erfolgt die schriftliche Bekanntgabe durch Aufgabe zur Post und soll die Bekanntgabe im Inland bewirkt werden, gilt das Schriftstück 3 Tage nach Aufgabe zur Post als bekanntgegeben, wenn nicht der Beteiligte glaubhaft macht, dass ihm das Schriftstück nicht oder erst zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist. Kann die schriftliche Bekanntgabe an einen Beteiligten nicht bewirkt werden, beginnt die Frist spätestens mit Ablauf von 5 Monaten nach Erlass (§ 38 Abs. 3 FamFG) des Beschlusses. Fällt das Fristende auf einen Sonntag, einen allgemeinen Feiertag oder Sonnabend, so endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktages.
Die Erinnerung wird durch Einreichung einer Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Mitwirkung eines Rechtsanwalts ist nicht vorgeschrieben.
Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Das Insolvenzverfahren läuft seit 04.2017 und diese Veröffentlichung ist ein Zwischenbescheid für alle Beteiligten. Noch ist die Quote abschließend nicht entschieden.
Innerhalb von zwei Wochen waren es wieder 13 Insolvenzen die ich erfasst habe. Es ist schon unklar wie viele den Bach runtergehen. Dabei werden mir bei Leibe nicht alle ins Netz gehen.
Ich bin so vielen Menschen dankbar, dass sie mir jeden Tag zeigen, wie ich niemals werden möchte. -Isaak Öztürk-