ich bitte Euch um eine unverbindliche Einschätzung der folgenden Situation: Das nachfolgenden Bild beschreibt die Beschilderungslage: IMG_20210406_192429.jpg - Bild entfernt (keine Rechte) Das betroffene Fahrzeug parkt hinter der Verengung, die durch die Baustelle ensteht. Wenn Ihr das Bild ordentlich vergrößert, dann könnt Ihr die weisse Blechblase meiner königlichen Karosse sehen. Um diesen Bereich geht es. Das gut sichtbare Schild bezüglich des Halteverbotes zeigt dessen Ende an. Das Fahrzeug steht dahinter. Zwischen dem abgebildeten Halteverbotsschild und dem parkenden Fahrzeug gibt es keine Beschilderung, die den ruhenden Verkehr beeinflußt. Die Straßenbreite begründet ebenfalls keine Einschränkung.
Folgenden Fragen: 1) Welche Gründe würdet Ihr kennen, um dort nicht parken zu dürfen? 2) Ergibt sich aus der Baustelle irgendeine Sondersituation? Bspw. ein automatisches Halte-/Parkverbot? 3) Temporär aufgestellte Verkehrsschilder, wie hier die für die Baustelle, werden doch genauso im Beschilderunsplan vermerkt wie die regulären Schilder, oder? Also für spätere Nachfragen.
Nachtrag: Aus Gründen ist das Bild um 90° gedreht. Falls jemand weiß wie das vermieden werden kann, bitte ich um Info.
Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen. Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister
Denk ich an Deutschland in der Nacht, Dann bin ich um den Schlaf gebracht Heinrich Heine; 1844 Zyklus Zeitgedichte
We are all in the gutter, but some of us are looking at the stars. Oscar Fingal O'Flahertie Wills Wilde
Ich hab mal den Bildschirm gedreht. Ich halte mich erstmal als Angeklagter () mit der Beurteilung heraus.
Kipper-Spedition
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Stauffenbergallee DD.jpg
Stauffenbergallee DD.jpg
Früher war alles gut, heute ist alles besser. Es wäre besser, wenn wieder alles gut wär. -Heinz Erhardt-
Wie hast Du das hinbekommen mit dem Drehen des Bildes?
Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen. Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister
Denk ich an Deutschland in der Nacht, Dann bin ich um den Schlaf gebracht Heinrich Heine; 1844 Zyklus Zeitgedichte
We are all in the gutter, but some of us are looking at the stars. Oscar Fingal O'Flahertie Wills Wilde
Mmh könnte mir nur vorstellen das das was mit der Baustelle zu tun hat! Das die Baustelle auf dem Plan viel länger ist und du theoretisch in der "Baustelle" parkst!
Das war nicht Bestandteil des Anrufes. Wortlaut des Beamten war: "ihr Fahrzeug steht im absoluten Halteverbot". Den Rest kann ja morgen mal der Krischan schreiben.
Früher war alles gut, heute ist alles besser. Es wäre besser, wenn wieder alles gut wär. -Heinz Erhardt-
Ich war Bauleitungsassistent bei einem Bauträger, der in Klotzsche am Dörnichtweg und in der Bautznerstrasse Neubauten erstellt hatte und in der Stauffenberg Allee einen Plattenbau saniert hatte.
Da warst du zur wilden Zeit im wilden Osten! Trotzdem war es eine schöne Zeit, da hat man nicht viel gefragt (Behörden, Baugenehmigungen etc.), da hat man einfach gemacht.
Früher war alles gut, heute ist alles besser. Es wäre besser, wenn wieder alles gut wär. -Heinz Erhardt-
Das war eine geile Zeit. Gibt es die Imbissbude am Neustädter Bahnhof noch? Die die direkt am Taxistand war. Was ist aus dem Café Europa geworden, das hatte ja durchgehend geöffnet. Schön war’s damals.
Zitat von Kipper-Spedition im Beitrag #8Das war nicht Bestandteil des Anrufes. Wortlaut des Beamten war: "ihr Fahrzeug steht im absoluten Halteverbot". Den Rest kann ja morgen mal der Krischan schreiben.
Erst einmal fristgerecht Einspruch bei einem Bußgeldbescheid einlegen. Dann schon mal nach Erhalt des Bußgeldbescheids das Polizeirevier vorsorglich haftbar halten für die außergewöhnlichen Kosten, die zur Beseitigung des 'Hindernisses' entstanden sind (kein Witz!). Wenn kein Bußgeldbescheid folgt, geht es leider nicht mit den außergewöhnlichen Kosten.
Ich kann die Aussage des Polizeibeamten nicht nachvollziehen.