Für jeden Insassen, wenn das Fahrzeug brennt kannst du doch keine 2 Mann im Auto lassen, wenn die dann ohne Weste draußen rum springen bekommen sie ein Anzeige!
Seit Jahresbeginn gilt für Verbandkästen eine geänderte DIN-Norm. Verbandkästen nach bisherigem Recht dürfen noch das ganze Jahr 2014 verkauft werden. Ein Verbandskasten ist in jedem Pkw Pflicht. Nach § 35h Absatz 4 StVZO genügt hierfür jeder Verbandkasten, der den Zweck zur Erste-Hilfe-Leistung ausreichend erfüllt. Deshalb darf auch über das Jahr 2014 hinaus der alte Verbandskasten bis zum Erreichen seines Verfallsdatums verwendet werden.
Für diese Auskunft übernehme ich keine Verantwortung da sie vom ADAC ist und wird ja bekanntlich gefälscht!
Zitat von Grani im Beitrag #2hinaus der alte Verbandskasten bis zum Erreichen seines Verfallsdatums verwendet werden.
nach meiner Kenntnis, wird ein abgelaufener Verbandskasten auch nicht mehr geahndet und ist auch bei der HU nur ein geringer Mangel
man ist zu der Erkenntnis gekommen, das man vor Ort auf dem Feld ohnehin nicht steril versorgen kann
bin nur etwas sprachlos, das mein Dekra-Prüfer meint, das die Warnwesten schon seit vielen Jahren Pflicht wären, mir ist das neu und ich habe auch keine drin im Pkw
Torsten wird uns wohl aufklären, habe diesbezüglich auch nur gefährliches Halbwissen :-)
Erare humanum est
Das maximale Volumen subterrarer Agrarproduktivität steht im reziproken Verhältnis zur intellektuellen Kapazität ihrer Produzenten.
Männers..... so eine Warnweste kostet 2,50€ und nimmt keinen Platz weg. Nicht lange diskutieren.... Bei privaten PKW ist es vielleicht keine Vorschrift, aber seit Jahren gelebte Praxis.....quasi jeder der eine Panne hat, hat so ein Ding übergeplünnert und steht brav hinter der Leitplanke.
Mit dem Verbandkasten war mir neu. Danke für die Info.
Anmerkung: Bei mir hat noch nie ein TÜV-/DEKRA-Onkel meinen Verbandkasten auf das Ablaufdatum hin kontrolliert. Das ist auch gut so. Der hätte mich nämlich gleich zweimal gesehen. Das erste und das letzte mal.
Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen.
Gustav von Rochow
(1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister
Für alle Länder (außer Deutschland) gilt, dass die Verwendungspflicht nur außerhalb geschlossener Ortschaften besteht.
Doch gibt es kaum einheitliche Regelungen zu Mitführungs- und Tragepflichten und möglichen Verwarn- bzw. Bußgeldern.
Nachfolgend können Sie nachlesen, in welchem Land Regelungen zur Warnwestenpflicht bestehen:
•Deutschland: Hier besteht eine durch die Unfallverhütungsvorschrift der Berufsgenossenschaften geregelte Mitführ und Tragepflicht für alle gewerblich genutzten Fahrzeuge. Bei geschäftlich genutzten Privatfahrzeugen ist der Fahrer von dieser Pflicht ausgenommen. •Belgien: Tragepflicht bei Unfällen und Pannen eines Fahrzeugs -auch eines Motorrad- außerhalb von geschlossenen Ortschaften und auf Autobahnen. Bußgeld: ab 50 Euro, das Nichtmitführen wird nicht bestraft. •Luxemburg: Nach Unfall oder Panne auf Autobahnen oder Schnellstraßen müssen Personen, die sich außerhalb des Fahrzeuges bewegen, eine Weste tragen. Gleiches gilt für Fußgänger die bei Dunkelheit an den Seiten von Landstraßen gehen. •Finnland: Alle Fahrzeuführer sollen Kleidung mit reflektierendem Material tragen, wenn sie das Fahrzeug bei Dunkelheit verlassen müssen. •Frankreich: Mitführ- und Tragepflicht bei Unfällen und Pannen eines Fahrzeugs für jede Person, die das Fahrzeug verlässt. Diese Verpflichtung gilt auch für Motorradfahrer. Seit dem 1. September 2008 besteht auch für FahrradfahrerInnen die nachts außerorts oder bei wetterbedingten schlechten Sichtbedingungen unterwegs sind eine Warnwestenpflicht. •Italien: Tragepflicht für alle Personen, die das Fahrzeug bei Unfällen und Pannen eines Fahrzeugs außerhalb von Ortschaften und auf Autobahnen verlassen. Diese Regelung gilt nicht für Motorradfahrer. Wird zur Absicherung des Fahrzeuges ein Pannendreieck aufgestellt, muss die Person, die das Dreieck aufstellt die Warnweste tragen, was nach dem Gesetz in der Regel der Fahrer ist. Bußgeld: ab 36 Euro, das Nichtmitführen wird nicht bestraft. •Kroatien: Tragepflicht bei Unfällen und Pannen eines Fahrzeugs außerhalb von Ortschaften und auf Autobahnen, auch für Motorradfahrer. •Montenegro: Tragepflicht bei Unfällen und Pannen eines Fahrzeugs außerhalb von Ortschaften und auf Autobahnen. Die Mitführpflicht ist gewährleistet, da alle Autofahrer während der Fahrt, die Warnweste über die Rückenlehne des Fahrersitzes ziehen müssen. Bußgeld: ab 50 Euro. •Norwegen: Mitführ- und Trageflicht gilt nur für Fahrzeuge mit norwegischer Zulassung bei Unfällen und Pannen eines Fahrzeugs außerhalb von Ortschaften und auf Autobahnen. Ausgenommen davon sind Motorradfahrer. Vorerst wird bei Nichttragen oder nichtmitführen noch kein Bußgeld verhängt. •Österreich: Die Lenker aller mehrspurigen Kraftfahrzeuge (also auch Quads, Microcars, Zugmaschinen, usw) müssen eine vom Fahrersitz leicht erreichbare Warnweste mitführen und diese tragen, wenn sie außerhalb von Ortsgebieten ein Warndreieck aufstellen oder wenn sie auf Autobahnen oder Autostraßen das Fahrzeug wegen einer Panne oder ähnlichem außerhalb von gekennzeichneten Parkplätzen oder Rasthäusern abstellen. Gilt nicht für Motorradfahrer. Bußgeld: ab 14 Euro. •Portugal: Wie in Norwegen gilt hier eine Mitführ- und Tragepflicht nur für Fahrzeuge mit portugiesischer Zulassung und ebenfalls von dieser Regelung ausgenommen sind Fahrer von Motorrädern. Bußgelder: bei Nichtmitführen werden mindestens 60 Euro fällig, bei einem Verstoß gegen die Tragepflicht ist ein Bußgeld ab 120 Euro zu zahlen. •Rumänien: Fahrer von Kraftfahrzeugen mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t sind verpflichtet, eine Warnweste mitzuführen und diese beim Verlassen des Fahrzeuges im Falle einer Panne oder eines Unfalls zu tragen. Bei Zuwiderhandlung wird ein Bußgeld verhängt. •Slowakei: Tragepflicht bei Unfällen und Pannen eines Fahrzeugs außerhalb von Ortschaften und auf Autobahnen, auch für Motorradfahrer. Bußgeld: ab 50 Euro, das Nichtmitführen wird nicht bestraft. •Spanien: In Spanien gilt die Tragepflicht für Fahrer von Pkws und Lkws. Alternativ zur Warnweste sind auch fluoreszierende Hosenträger zugelassen. Gilt nicht für Motorradfahrer. Bußgeld: bis 90 Euro, das Nichtmitführen wird nicht bestraft. •Tschechien: Mitführ- und Tragepflicht bei Unfällen und Pannen nur für gewerblich genutzte Fahrzeuge außerhalb geschlossener Ortschaften und auf Autobahnen. •Ungarn: Tragepflicht gilt für alle Fußgänger außerhalb des geschlossener Ortschaften und damit auch für Fahrzeuginsassen, die ihr Fahrzeug verlassen.
Richter: "Wie haben sie denn die Diebe enttarnt?" - "Na erst dachte ich ja, sie seien vom Spediteur. Aber als ich sah, wie schnell die arbeiteten, wurde ich misstrauisch ..."