hab jetzt mal den kompletten Text des § 7 hier reinkopiert.
Zitat
Verordnung über Entsorgungsfachbetriebe (Entsorgungsfachbetriebeverordnung - EfbV) § 7 Anforderungen an die Tätigkeit
(1) Der Entsorgungsfachbetrieb hat die für seine abfallwirtschaftliche Tätigkeit geltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften zu beachten. Der Betriebsinhaber hat den Nachweis zu erbringen, daß die für die Tätigkeit des Entsorgungsfachbetriebes erforderlichen behördlichen Entscheidungen, insbesondere Planfeststellungen, Genehmigungen, Zulassungen, Erlaubnisse und Bewilligungen, vorliegen und die mit ihnen verbundenen Auflagen und sonstigen Anordnungen der zuständigen Behörden erfüllt werden.
(2) Der Entsorgungsfachbetrieb darf im Rahmen der zertifizierten Tätigkeit einen Dritten nur dann beauftragen, wenn dieser hinsichtlich der übernommenen Tätigkeit ebenfalls als Entsorgungsfachbetrieb zertifiziert ist oder die Voraussetzungen des Absatzes 3 erfüllt sind. Die Verantwortlichkeit des Entsorgungsfachbetriebes für die ordnungsgemäße Ausführung der Tätigkeiten bleibt hiervon unberührt.
(3) Der Entsorgungsfachbetrieb darf Dritte, die hinsichtlich ihrer jeweiligen Tätigkeiten nicht als Entsorgungsfachbetriebe zertifiziert sind, in einem insgesamt unerheblichen Umfange mit der Ausführung von zertifizierten Tätigkeiten beauftragen. Der Entsorgungsfachbetrieb hat in jedem Fall durch eine sorgfältige Auswahl und ausreichende Kontrolle eine fach- und sachgerechte Ausführung dieser Tätigkeiten sicherzustellen. Dies setzt insbesondere voraus, daß
1. der Entsorgungsfachbetrieb sich vor der Beauftragung vergewissert, daß a) der Dritte bei dieser Tätigkeit die Voraussetzungen des Absatzes 1 erfüllt, b) beim Dritten die erforderliche Überwachung und Kontrolle der durchzuführenden Tätigkeit sichergestellt ist, c) der Dritte und sein Personal die für diese Tätigkeit notwendige Zuverlässigkeit, Sach- und Fachkunde besitzen, 2. der Versicherungsschutz des Entsorgungsfachbetriebes sich auch auf die Tätigkeit des Dritten erstreckt oder der Dritte ihm einen eigenen, dem § 6 entsprechenden ausreichenden Versicherungsschutz nachweist, 3. vertraglich oder in anderer Weise verbindlich festgelegt ist, in welcher Weise die jeweilige Tätigkeit ausgeführt werden soll und wo die Abfälle verbleiben sollen, 4. der Entsorgungsfachbetrieb gegenüber dem Dritten vertraglich zu Weisungen hinsichtlich der Art und Weise der ordnungsgemäßen Ausführung der jeweiligen Tätigkeit berechtigt ist, 5. dem Entsorgungsfachbetrieb vertraglich entsprechende Kontrollbefugnisse eingeräumt werden und 6. der Dritte sich verpflichtet, dem § 5 entsprechende Nachweise über die Durchführung seiner Tätigkeit und des ordnungsgemäßen Verbleibs der Abfälle zu führen und dem Entsorgungsfachbetrieb unaufgefordert eine Kopie dieser Nachweise zu überlassen.
tschuldigung aber so wie ich es lese ( siehe rot in Absatz 2 ) ist eine Zerztifizierung nicht notwendig. Steht drinn Zerti oder Absatz 3 welcher mit Abfalltransportgenehmigung und Nachweis der Versicherung abgedeckt ist. Die Kontrollbefugnisse hat der Auftraggeber ja sowieso und Nachweise der Übergabe im Frachtdokument.
Andererseits legt der Auftraggeber die Noten fest !
Ich sehe eher ein Problem damit, dass in Börsen Abfälle als Rohstoff verkauft werden, wo dann aus dem Transport von Abfall während der Fahrt durch neue Papiere ein Rohstoff wird. Da tut sich dem Kontrolleur die Frage auf, wo ist der Abfall geblieben ?
Ich sage nur in diesem Fall anonymisierter Transport bzw Versender
... sehe ich auch so. Wenn ich für den Transport zertifiziert bin, reicht das. Und das bin ich über die Abfalltransportgenehmigung.
Dazu kommen allerdings noch konzerninterne Forderungen. Ein Konzern oder Unternehmen kann natürlich fordern das alle seine Auftragnehmer nach Iso 9001 oder 9002 zertifiziert sind. Das wird auch kommen.
Der Fuhrmann
*********************************** Welchen Tag haben wir denn? Es ist heute! Das ist mein Lieblingstag! Tun, was du magst, ist Freiheit. Mögen was du tust, ist Glück.
Ich lade Euch beide gerne ein, in der ersten Februarwoche. Da erklärt ihr das bitte unserem Zertifizierer.
ATG reicht bisher nicht, versuche ich ja auch durch zu bekommen.
Wer von den "nur" Inhabern von §53 hat denn Fach und Sachkunde??? NICHT einer!
Wer hat eine Umwelthaftpflichtversichung???
Von denen mit §53 keiner, von denen mit §54 bzw. ATG bzw. Befördererlaubnis keine 15%.
Ich habe seit Ende Juli 183x AN angelegt, diese Datensätze bestätigen meine Zahlen.
Gruß Chris
Alle meine Beiträge geben meine persönliche Meinung und Erfahrung wieder. Annahme von Ratschlägen oder Nachahmungen auf eigenes Risiko.
Alle von mir hier geposteten Erfahrungsberichte, Dokumente und Fotos sind nur zu Informationszwecken für die hier zugelassenen Mitglieder bestimmt. Eine Vervielfältigung, Weitergabe, Verbreitung oder Speicherung ist von mir nicht gewollt und nicht gestattet!
Zitat von Chris im Beitrag #33Ich lade Euch beide gerne ein, in der ersten Februarwoche. Da erklärt ihr das bitte unserem Zertifizierer.
ATG reicht bisher nicht, versuche ich ja auch durch zu bekommen.
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Ich habe seit Ende Juli 183x AN angelegt, diese Datensätze bestätigen meine Zahlen.
Im Februar bin ich schon in Sachen Fortbildung aktiv.
War kürzlich bei einem Labor für Bodenanalytik, wo ich demnächst unsere Bodenproben analysieren lassen möchte.
Die kannste aber nicht einfach so in ein Eimerchen tun die Bodenproben. Neeeee, wir sind in Deutschland.
Für Boden aus einem Haufen nehmen und in ein Eimerchen tun jibbet ein extra Seminar.
Det tu ick mir dann im Februar an.
Der Fuhrmann
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Zitat von Skydiver im Beitrag #30Frage an den Gast Brummi1981,
sind die Antworten zufriedenstellend, bzw. hilfreich?
Eine kleine Rückmeldung wäre nett, unsere Mitglieder haben sich ja ganz schön ins Zeug gelegt.
Seh ich ähnlich.
Wenn kein Feedback kommt, kannst den Faden bitte nach innen verschieben. Wir sind doch hier kein Wiki für "nur Sauger".
Auch von einem Gast kann man eine Beteiligung erwarten, wenn er ein Thema anschiebt und darauf vernünftige Antworten bekommt.
Gruß Chris
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Zitat von Chris im Beitrag #33Ich lade Euch beide gerne ein, in der ersten Februarwoche. Da erklärt ihr das bitte unserem Zertifizierer.
ATG reicht bisher nicht, versuche ich ja auch durch zu bekommen.
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Von denen mit §53 keiner, von denen mit §54 bzw. ATG bzw. Befördererlaubnis keine 15%.
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Im Februar bin ich schon in Sachen Fortbildung aktiv.
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Die kannste aber nicht einfach so in ein Eimerchen tun die Bodenproben. Neeeee, wir sind in Deutschland.
Für Boden aus einem Haufen nehmen und in ein Eimerchen tun jibbet ein extra Seminar.
Det tu ick mir dann im Februar an.
LACH
Na dann erkläre uns hier doch jetzt mal ganz genau wie das geht mit den Kegeln und so.....
Aber wieso macht Du das? Ich denke Du bist nur Transportdienstleister?
Gruß Chris
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Zitat von Skydiver im Beitrag #37Wenn nichts mehr vom Gast kommt, wird das Thema morgen in den inneren Bereich verschoben.
Für das ein oder andere Forumsmitglied ist es ja auch sehr interessant.
Ok Danke
So ist es richtig.
Gruß Chris
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Hallo zusammen und danke für die Antworten. Hab mal alles durchgelesen, so wie ich das verstanden habe liegt es am Efb ob ich ein Zertifikat brauch oder nicht. Genehmigung für den Abfalltransport hab ich ja. Aber da ich meinen Auftraggeber nicht verlieren will bin ich ja fast dazu gezwungen. Aber da ich von dieser Materie überhaupt keine Ahnung habe,muss ich jetzt hier mal fragen wie das so abläuft. Wo, wie und was kommen da für kosten auf mich zu. Oder reicht es aus wenn ich die Sachkunde Schulung für den Mülltransport mache und beim LRA die Transportgenehmigung für Gefährliche Abfälle beantrage.?
Zitat von Gast im Beitrag #39Hallo zusammen und danke für die Antworten. Hab mal alles durchgelesen, so wie ich das verstanden habe liegt es am Efb ob ich ein Zertifikat brauch oder nicht. Genehmigung für den Abfalltransport hab ich ja. Aber da ich meinen Auftraggeber nicht verlieren will bin ich ja fast dazu gezwungen. Aber da ich von dieser Materie überhaupt keine Ahnung habe,muss ich jetzt hier mal fragen wie das so abläuft. Wo, wie und was kommen da für kosten auf mich zu. Oder reicht es aus wenn ich die Sachkunde Schulung für den Mülltransport mache und beim LRA die Transportgenehmigung für Gefährliche Abfälle beantrage.?
Letzteres wäre auch für mich ein akzeptabler goldener Mittelweg.
Aber laut Deinem Eingangsbeitrag will Dein Kunde auch eine gleichwertige Zertifizierung.
Also ist der auf dem selben Trip wie unser Zertifizierer.
Wenn Du sicher gehen willst, machst auch den EFB. Die Grundvoraussetzungen sind die gleichen wie bei der Befördererlaunis. Kostet halt noch ein paar Euros mehr.
Wenn den sein Zertifizierer darauf besteht das die AN auch EFB sind wird er das auch umsetzen, egal ob unbedingt notwendig oder nicht.
Gruß Chris
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ich hab heute früh angefangen mit schreiben, bin aber abgestorben: Chris, kann an meiner Lese-Rechtschreibschwäche liegen, wo steht das man als EfB nur noch EfB für den Transport einsetzen dürfen ? Ich war am 20./21.10. zum Fortbildungslehrgang gemäß §11 EfBV und §5 BefErlV für meine Beförderungserlaubnis nach §54 (aller 3 Jahre erforderlich). Dort ist kein Wort gefallen über Deine beschriebene Praxis. Ich gebe Dir Recht das eine große Verunsicherung bei Entsorgungsfachbetrieben gibt, zwei erzählten mir auch, das es bei den diesjährigen Zertifizierungen ''doofe Spruche'' gab. Bei Transporten von gefährlichen Abfall (§54) ist ja die (erweiterte) Umwelthaftpflichtversicherung gefordert bzw. Pflicht, was beim mir vom LRA Bautzen Abt. Umweltschutz kontrolliert wird. Dort sollen ruhig die zertifizierten EntsorgungsFACHbetriebe Ihre Subbis richtig und gewissenhaft kontrollieren. Es gibt immer noch EfB die von Subunternehmern (ohne Beförderungserlaubnis) die Auto's mit Fahren ''mieten'' um Ihren Abfall billig von A nach B bekommen. Dort sollte es mal so richtig knallen...
Sich über ein Problem zu beschweren, ohne nach einer Lösung zu suchen, nennt man jammern.
Wenn ich mir überlege, das ich vor 12 Jahren als Einsteiger in die Selbstständigkeit 6.500 € für die Abfalltransportgenehmigung (bundesweit und alle ASN) hingelegt habe, da kommt mir jetzt noch das große
Sich über ein Problem zu beschweren, ohne nach einer Lösung zu suchen, nennt man jammern.
Zitat von Kipper-Spedition im Beitrag #44Wenn ich mir überlege, das ich vor 12 Jahren als Einsteiger in die Selbstständigkeit 6.500 € für die Abfalltransportgenehmigung (bundesweit und alle ASN) hingelegt habe, da kommt mir jetzt noch das große
... dann können wir uns die Hand reichen. Ich hab 2008 5tsd Euro bezahlt.
Der Knüller: Die Frau vom Amt hat meine Ex wortwörtlich gefragt: Wollen Sie die wirklich haben? Die meisten fahren das alle so.
Der Fuhrmann
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