Zitat von Grani im Beitrag #40In Berlin fahren sie doch auch die open Sightseeing Busse.
In F kann man normal mit 4,50 m fahren.
Hier extra für Chris: 4,50 m hoch das Biest
chic chic
aber meistens erreichen wir das Gewichtslimit vor dem Volumenlimit.
Für Flusen, gelbe Säcke oder Späne etc. etc. sicher sinnvoll, wenn die Touren nicht pauschal sondern nach cbm bezahlt werden.
Gruß Chris
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Zitat von Schrotti im Beitrag #45Tonnage richtet sich nach Fahrzeugalter. Relativ moderne Fahrzeuge (5Achser) mit Luftfederung = 44t 6 Achser 45,5 t. Die bekommen halt die zusätzliche Achse angerechnet. Ist ja bei uns alles unmöglich, wegen den grün-roten Bedenkenträgern.
Bei uns 44 to, spätestens nach 2 Jahren hätten wir statt Autobahnen, Pisten wie in Russland vor 2000!
Es fahren vielleicht 50 % mit 40 to rum und wie sehen unsere Autobahnen stellenweise aus?
An der A 33 machen sie ein Stück neu! Jetzt fahren wir auf dem neuen Stück seit 3 Wochen!
Schlimmer wie auf den Teilstücken auf der Rhönautobahn die 50 Jahre alt sind!
Bildung krimineller Vereinigungen (1) Wer eine Vereinigung gründet, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind, Straftaten zu begehen, oder wer sich an einer solchen Vereinigung als Mitglied beteiligt, für sie um Mitglieder oder Unterstützer wirbt oder sie unterstützt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Absatz 1 ist nicht anzuwenden, 1. wenn die Vereinigung eine politische Partei ist, die das Bundesverfassungsgericht nicht für verfassungswidrig erklärt hat, 2. wenn die Begehung von Straftaten nur ein Zweck oder eine Tätigkeit von untergeordneter Bedeutung ist oder 3. soweit die Zwecke oder die Tätigkeit der Vereinigung Straftaten nach den §§ 84 bis 87 betreffen.
Hermann , wodran liegt es haben wir´s nicht mehr drauf wo ist deutsche Quali hin Architeckten - Ingeneure usw aber nichts klappt mehr
Hab vor zwei Jahren Wasserrad auf Pontons nach Forst zur Bundesgartenschau gefahren Kran da , Zeitung , Fernsehen usw ÖKO - Strom war Aushängeschild lauter schlaue Leute die das entworfen haben und das Ding ist beim eintauchen untergegangen Die konnten noch nicht mal die Pontons für das Gewicht berechnen peinlich , aber Förderpreis gewonnen
Zitat von Bärenbruder im Beitrag #50Hermann , wodran liegt es haben wir´s nicht mehr drauf wo ist deutsche Quali hin Architeckten - Ingeneure usw aber nichts klappt mehr
Hab vor zwei Jahren Wasserrad auf Pontons nach Forst zur Bundesgartenschau gefahren Kran da , Zeitung , Fernsehen usw ÖKO - Strom war Aushängeschild lauter schlaue Leute die das entworfen haben und das Ding ist beim eintauchen untergegangen Die konnten noch nicht mal die Pontons für das Gewicht berechnen peinlich , aber Förderpreis gewonnen
Alle erschiessen
Klaus was hat ein Wasserrad und Ökostrom mit Pontons zu tun?
Da zu braucht man Ing. die Pontons bauen, ok!
Bekannter muss mit 70 Jahren immer noch mal ran und Gräder fahren wenn sie Feldwege bauen und die Bankette anfüllen!
Der lässt sich den Schotter mitten auf die Fahrbahn kippen und husch da liegt eine Bankette wie die anderer!
Die heutigen brauchen Laser und baue erst auf 2 km eine Laseranlage auf!
Bildung krimineller Vereinigungen (1) Wer eine Vereinigung gründet, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind, Straftaten zu begehen, oder wer sich an einer solchen Vereinigung als Mitglied beteiligt, für sie um Mitglieder oder Unterstützer wirbt oder sie unterstützt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Absatz 1 ist nicht anzuwenden, 1. wenn die Vereinigung eine politische Partei ist, die das Bundesverfassungsgericht nicht für verfassungswidrig erklärt hat, 2. wenn die Begehung von Straftaten nur ein Zweck oder eine Tätigkeit von untergeordneter Bedeutung ist oder 3. soweit die Zwecke oder die Tätigkeit der Vereinigung Straftaten nach den §§ 84 bis 87 betreffen.
Da kann man richtig Kohle machen, dass Teil läuft 24 Std 365 Tage im Jahr.
Kw/h im Juli bis jetzt zwischen 1,7 und 6 Cent!
Hi das ist aber der Börsenverkaufspreis.
Einkaufspreis habe ich nicht geschaut!
Bildung krimineller Vereinigungen (1) Wer eine Vereinigung gründet, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind, Straftaten zu begehen, oder wer sich an einer solchen Vereinigung als Mitglied beteiligt, für sie um Mitglieder oder Unterstützer wirbt oder sie unterstützt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Absatz 1 ist nicht anzuwenden, 1. wenn die Vereinigung eine politische Partei ist, die das Bundesverfassungsgericht nicht für verfassungswidrig erklärt hat, 2. wenn die Begehung von Straftaten nur ein Zweck oder eine Tätigkeit von untergeordneter Bedeutung ist oder 3. soweit die Zwecke oder die Tätigkeit der Vereinigung Straftaten nach den §§ 84 bis 87 betreffen.
welche brücken bröseln? die aus dunkeldeutscher zeit nicht... die danach.
damals.... hach die konnten sogar flughäfen bauen.... lang ists her.
heute kommt man auf die idee speditionshöfe zu pflastern. auch an den engen stellen wo alle in der selben spur durch müssen. das buddeln sie jetzt zum dritten mal in zwei jahren auf weils hinüber ist.
»Noch sitzt Ihr da oben, Ihr feigen Gestalten. Vom Feinde bezahlt, und dem Volke zum Spott! Doch einst wird wieder Gerechtigkeit walten, dann richtet das Volk, dann gnade Euch Gott!«
Mittwoch am Radio gehört, das Bergische Land will jetzt alle Straßen neu digalisieren das die LKW nicht mehr über die kleinen Dörfer irren!
Bildung krimineller Vereinigungen (1) Wer eine Vereinigung gründet, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind, Straftaten zu begehen, oder wer sich an einer solchen Vereinigung als Mitglied beteiligt, für sie um Mitglieder oder Unterstützer wirbt oder sie unterstützt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Absatz 1 ist nicht anzuwenden, 1. wenn die Vereinigung eine politische Partei ist, die das Bundesverfassungsgericht nicht für verfassungswidrig erklärt hat, 2. wenn die Begehung von Straftaten nur ein Zweck oder eine Tätigkeit von untergeordneter Bedeutung ist oder 3. soweit die Zwecke oder die Tätigkeit der Vereinigung Straftaten nach den §§ 84 bis 87 betreffen.
Das große Problem ist das die Anbieter von digitalem Kartenmaterial nur das in ihre Navi's rein packen können was sie von den Kommunen zur Verfügung gestellt bekommen.
Da machste zwar 3 mal im Jahr bei Becker ein kostenloses Kartenupdate, aber richtig neues Kartenmaterial stellen die Herrscher über das digitale Kartenmaterial, meines Wissens greifen alle Navihersteller auf zwei Anbieter zurück, nur ca. alle 8 Jahre zur Verfügung.
Da wäre dringend mal wieder eine Verjüngung aller Daten angesagt.
Wobei mir einer meiner Fahrer kürzlich sagte das er mittlerweile selbst relativ neue Straßen aus Gewerbegebieten und Kreisverkehr in seinem Navi drin hätte.