in BaWü sieht es im Nahverkehr auch nicht besser aus. Normalerweise hast du spätestens beim 3 Anruf eine Anschlußpartie - aktuell geht gar nichts. Eingang Stahl um 80% weniger bei diversen Kunden (teilweise auch selbstverschuldet z.B. Bahn AG) Automotive Leergut VW erheblich runtergefahren beim Container-Trucking im NV stehen einige Autos oder viele sind schlecht ausgelastet
und das im eigentlich starken Monat November......keine guten Perspektiven.
Die meisten die hier auf die Raststätte kommen sind leer! Die Achsagregate poltern!
Bildung krimineller Vereinigungen (1) Wer eine Vereinigung gründet, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind, Straftaten zu begehen, oder wer sich an einer solchen Vereinigung als Mitglied beteiligt, für sie um Mitglieder oder Unterstützer wirbt oder sie unterstützt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Absatz 1 ist nicht anzuwenden, 1. wenn die Vereinigung eine politische Partei ist, die das Bundesverfassungsgericht nicht für verfassungswidrig erklärt hat, 2. wenn die Begehung von Straftaten nur ein Zweck oder eine Tätigkeit von untergeordneter Bedeutung ist oder 3. soweit die Zwecke oder die Tätigkeit der Vereinigung Straftaten nach den §§ 84 bis 87 betreffen.
DER LETZTE DEUTSCHE KANZLER VOR WK 2, HATTE AUCH KEINE KINDER1
Hellmann, Gaimersheim-Overath 450 €, nur kurz auf geblinkt und fort war sie!
Habe die suche von Bodenkirchen auf den Radius von 120 km gesetzt.
Bildung krimineller Vereinigungen (1) Wer eine Vereinigung gründet, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind, Straftaten zu begehen, oder wer sich an einer solchen Vereinigung als Mitglied beteiligt, für sie um Mitglieder oder Unterstützer wirbt oder sie unterstützt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Absatz 1 ist nicht anzuwenden, 1. wenn die Vereinigung eine politische Partei ist, die das Bundesverfassungsgericht nicht für verfassungswidrig erklärt hat, 2. wenn die Begehung von Straftaten nur ein Zweck oder eine Tätigkeit von untergeordneter Bedeutung ist oder 3. soweit die Zwecke oder die Tätigkeit der Vereinigung Straftaten nach den §§ 84 bis 87 betreffen.
DER LETZTE DEUTSCHE KANZLER VOR WK 2, HATTE AUCH KEINE KINDER1
Jetzt jammert nich rum hier ist auch absolut tote Hose diese Woche. Stahl geht fast nix mehr und die anderen Bereiche sehen auch nicht viel besser aus. Aber habe schon eine Lösung gefunden : Ferienhaus gemietet und nächste Woche Urlaub
Zitat von Mäsi im Beitrag #22Jetzt jammert nich rum hier ist auch absolut tote Hose diese Woche. Stahl geht fast nix mehr und die anderen Bereiche sehen auch nicht viel besser aus. Aber habe schon eine Lösung gefunden : Ferienhaus gemietet und nächste Woche Urlaub
Wo ? Türkei, da könnte eine Bombenstimmung sein!
Bildung krimineller Vereinigungen (1) Wer eine Vereinigung gründet, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind, Straftaten zu begehen, oder wer sich an einer solchen Vereinigung als Mitglied beteiligt, für sie um Mitglieder oder Unterstützer wirbt oder sie unterstützt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Absatz 1 ist nicht anzuwenden, 1. wenn die Vereinigung eine politische Partei ist, die das Bundesverfassungsgericht nicht für verfassungswidrig erklärt hat, 2. wenn die Begehung von Straftaten nur ein Zweck oder eine Tätigkeit von untergeordneter Bedeutung ist oder 3. soweit die Zwecke oder die Tätigkeit der Vereinigung Straftaten nach den §§ 84 bis 87 betreffen.
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Jetzt eben ruckzuck, morgen, Freitag und Montag voll!
Bildung krimineller Vereinigungen (1) Wer eine Vereinigung gründet, deren Zwecke oder deren Tätigkeit darauf gerichtet sind, Straftaten zu begehen, oder wer sich an einer solchen Vereinigung als Mitglied beteiligt, für sie um Mitglieder oder Unterstützer wirbt oder sie unterstützt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Absatz 1 ist nicht anzuwenden, 1. wenn die Vereinigung eine politische Partei ist, die das Bundesverfassungsgericht nicht für verfassungswidrig erklärt hat, 2. wenn die Begehung von Straftaten nur ein Zweck oder eine Tätigkeit von untergeordneter Bedeutung ist oder 3. soweit die Zwecke oder die Tätigkeit der Vereinigung Straftaten nach den §§ 84 bis 87 betreffen.
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Nächsten Dienstag habe ich jetzt Löhne-Brohl und die Leerkilometer ab Hannover sind über den gut bezahlten Messetransport zu verkraften.
Dann schaun wir mal wie es eine Woche später umgekehrt aussieht, vielleicht biete ich es auch hier an. Wem Hannover-Singhofen (Taunus) am 08.12. reinpassen könnte, kann sich ja melden.
Zitat von Skydiver im Beitrag #25Nächsten Dienstag habe ich jetzt Löhne-Brohl und die Leerkilometer ab Hannover sind über den gut bezahlten Messetransport zu verkraften.
Dann schaun wir mal wie es eine Woche später umgekehrt aussieht, vielleicht biete ich es auch hier an. Wem Hannover-Singhofen (Taunus) am 08.12. reinpassen könnte, kann sich ja melden.
also erfahre ich aus der " Presse" das Mo/Di kein Wasser ist ?????
ich bin heute Nacht um 2 Uhr ausgestanden, laden Duisburg für Bree entl.Bree laden für Maastricht,ausladen Maastricht, laden Genk für Seelze 12 Uhr wieder auf dem Platz Aufl. mit anderem Fahrer tauschen und war vor 30 Minuten leer in Seelze, macht mit Aufl.tauschen für mich 1650 € in der Kasse.
Bin wohl etwas durch den Wind und lese nicht mehr so genau......