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Reflektierende Streifen am Auflieger
Vorschrift ist es auf jeden Fall, aber ab wann dies vorgeschrieben war kann ich nicht sagen. Mein ältester Auflieger (10 Jahre) hat die schon drankleben.
Vertrauen zu gewinnen dauert Jahre, es zu verlieren nur Sekunden.
aus dem Juris-Forum vom 04.01.2012: AW: Überlegungen / Fragen zum §51a(4) StVZO (gelbe Reflexfolie an den Fahrzeugseiten)
Die Verwendung retroreflektierender Folien zur seitlichen Kenntlichmachung von Fahrzeugen war längere Zeit europaintern umstritten. Seit Jahren zulässig, ist sie nun in Deutschland neuerdings vorgeschrieben für Neuzulassungen insbesondere über 7,5t zGM und aber auch erst erlaubt ab "Kleinbusformat" oder für Fahrzeuge zur Güterbeförderung...
Vertrauen zu gewinnen dauert Jahre, es zu verlieren nur Sekunden.
Da war doch immer schon großes Theater in Deutschland. In anderen Ländern Pflicht,und wenn man hier das gleiche machte kamst nicht mehr durch die HU. Das ist doch erst dann zur Pficht geworden,nach schwereren Unfällen mit kreuzenden LKWs .Z.Bsp. der Unfall mit den langen Betonträgern,als da ein Pkw unterdurchrauschte,und kein Dach mehr hatte. Genau das gleiche mit den reflektierenden seitlichen Strahler,oder den Posilampen,erst verboten dann mit einmal wurden die Hohlbirnen wach,und es wurde zur Pflicht. Normalerweise müsste es zur Pflicht werden,das an jeder LKW oder Anhänger mindestens doppelte Beleuchtung,und an Kofferaufbauten auch oben Rücklichter angebaut werden.
Wer Rechtschreibfehler findet,darf Sie gerne behalten.