Die Kreativität eines Mercedes-Fahrers bescherte Beamten der Verkehrspolizeidirektion Ludwigsburg am Samstagmorgen einen überraschenden Anblick.
Gegen 05.45 Uhr meldeten mehrere Verkehrsteilnehmer, dass auf der Bundesautobahn 8 zwischen der Anschlussstelle Leonberg-Ost und dem Autobahnkreuz Stuttgart ein überladener Mercedes fahren solle. Der PKW konnte schließlich von einer Streifenwagenbesatzung festgestellt und auf das Gelände der Verkehrspolizeidirektion geleitet werden. Dort wurden der PKW sowie der 46jährige Fahrer kontrolliert. Auf den Dachgepäckträger hatte der Mann unter anderem Reifen und Fahrräder gestapelt. Der am Heck angebrachte Fahrradträger wurde umfunktioniert. Auf diesem transportierte der 46-Jährige ein Klavier, auf dem oben auf noch ein Bürostuhl thronte.
Der Mercedes wurde im weiteren Verlauf gewogen und eine Überladung von knapp 400 Kilogramm festgestellt. Darüber hinaus stellten die Beamten fest, dass sich die Reifen aufgrund der Überladung bereits stark erwärmt hatten. Außerdem war die Ladung nur mangelhaft gesichert.
Dies stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Es folgte zunächst die Untersagung der Weiterfahrt. Nachdem der 46-Jährige einen Anhänger organisiert hatte, lud er seine Fracht teilweise um. Anschließend wurde eine Sicherheitsleistung in Höhe von 95 Euro bei ihm erhoben und der 46-Jährige, der aus Rumänien stammt, konnte seine Fahrt fortsetzen.
Danke für den Beitrag! Praktisch bei mir um die Ecke - keiner meiner anreisenden Teilnehmer zur LaSi-Schulung hat das Auto gesehen....
Zur Strafe: halte ich für äußert 'kulant'.
Wir haben hier mind. 5 Tatbestände auf einmal - evtl. schlecht lesbares Kennzeichen am hinteren Träger - erhebliche Überschreitung Nutzlast des Fahrradträgers (max. 60kg erlaubt) - erhebliche Überschreitung Stützlast AHK - erhebliche Überschreitung max. Dachlast - erhebliche Überschreitung des zulässigen Gesamtgewichts - mangelhafte Ladungssicherung Fahrradträger und Dachlast
Es handelt sich um einen EU-Staatsbürger (Wohnsitz und Führerschein aus RO?). Ein D-Fahrer oder mit Hauptwohnsitz in D gemeldeter Ausländer muss in solch einem Fall mit mind. 2 Punkten und € 200 Bußgeld rechnen. Dazu wird Vorsatz unterstellt, was die Geldstrafe auch verdoppeln kann. Bei einem ausländischen Fahrer muss die Geldstrafe wegen der fehlenden Punktemöglichkeit mind. verdoppelt werden. @Stahli, korrekt so?
die Punkte gibts auch bei nem Ausländer auf sein deutsches Konto, auch das endet bei der Maximalanzahl mit einem FE-Entzug, zumindest für Deutschland.
Dummerweise vergessen viele, nach einem FE-Enzug in Deutschland ( nicht Fahrverbot ) das Sie das Recht, Ihre ausländ. FE wieder in Deutschland nutzen zu dürfen, neu beantragen müssen, Sie fahren also weiter ohne FE für Deutschland. Gibt aber auch noch die Möglichkeit, dass diese eine neue FE-Klasse im Heimatland erwerben. Das sollte dann aber nach der Sperrfrist geschehen sonst bleibt se in D ungültig (siehe oben)
Gleiches gilt natürlich, wenn der ausländ. Kraftfahrer vergisst, Seinen Führerschein zum Vermerk des deutschen Fahrverbotes abzugeben. Das ausgesprochene Fahrverbot wird nicht wirksam angetreten und irgendwann wird die FE entzogen
Das schärfste ist das Klavier auf dem Fahrradträger. Da muss man erst mal drauf kommen.
Ich war vor ein paar Jahren mal mit dabei, als das THW die Polizei bei einer Kontrolle auf der A93 unterstützt hat. Da haben die einen nagelneuen VW Beetle mit Kurzzeitkennzeichen rausgezogen, der auch total vollgeladen war. Von Reifen über Möbel uns Skier war da alles drin. Gerade noch soviel Platz, dass der Fahrer reingepasst hat. Die Unterhaltung war ungefähr so
Ist das Ihr Fahrzeug? Nein - gehört Pjotr. Pjotr und wie noch? Weiß ich nicht! Wo wollen Sie damit hin? Zu Pjotr Und wo wohnt dieser Pjotr? In Litauen! Wo in Litauen? Weiß ich nicht
Logistik hat nichts mit Logik zu tun!!! ----------------------------------------
Kunde: "Wo ist mein Container?" Spediteur: "Der wird gerade gelöscht." Kunde: "Waaahhhh... mein Container brennt ??!!"
Zitat von Stahli im Beitrag #4 ....... Dummerweise vergessen viele, nach einem FE-Enzug in Deutschland ( nicht Fahrverbot ) das Sie das Recht, Ihre ausländ. FE wieder in Deutschland nutzen zu dürfen, neu beantragen müssen, Sie fahren also weiter ohne FE für Deutschland.
Wo muss diese beantragt werden?
Zitat von Stahli im Beitrag #4Gibt aber auch noch die Möglichkeit, dass diese eine neue FE-Klasse im Heimatland erwerben. Das sollte dann aber nach der Sperrfrist geschehen sonst bleibt se in D ungültig (siehe oben) Gleiches gilt natürlich, wenn der ausländ. Kraftfahrer vergisst, Seinen Führerschein zum Vermerk des deutschen Fahrverbotes abzugeben. Das ausgesprochene Fahrverbot wird nicht wirksam angetreten und irgendwann wird die FE entzogen
D.h. der Kraftfahrer wird nachträglich angeschrieben oder gilt dies nur bei direktem Entzug vor Ort und er hat den Führerschein nicht dabei?
Bei einer beliebigen Führerscheinstelle in Deutschland, das OK muss vor Einfahrt vorliegen, ggf kann die FE-Stelle eine deutsche MPU fordern (sofern Sie entsprechend des Tatbestandes rechtmäßig zu fordern wäre)
Zitat D.h. der Kraftfahrer wird nachträglich angeschrieben oder gilt dies nur bei direktem Entzug vor Ort und er hat den Führerschein nicht dabei?
Nee, der Fahrer erhält den Bußgeldbescheid nach Hause, auch die Mitteilung über ein Fahrverbot oder den Entzug der Fahrerlaubnis oder eben ein Urteil welches den Entzug beinhaltet. ( wie auch der deutsche Fahrer ) Wenn bei einem Fahrverbot das Fahrverbot für "D" nicht eingetragen wird, kommt irgendwann auch die Post nach Hause, dass die FE entzogen wird. (Im Fahrerlaubnisregister erfolgt ein Eintrag des Entzuges und eine Löschung des EIntrages wenn die FE für Deutschland wieder erteilt wurde) Nach Auslaufen einer Sperrfrist kann der Ausländ. Fahrzeugfühtrer auch eine neue FE-Klasse zu Hause erwerben, damit wird die komplette FE wieder geltend ( trotz Eintrag eines Entzuges )
Der arme Mensch hat ebend kein Geld für Tieferlegungsfedern, "mus ebe so geht" In den 70igern ist Ali mit seinem Ford Transit so über den Tahir Pass gefahren...
nicht jeder der ans Bett gefesselt ist, ist auch krank...
War heute Abend bei einem Nachbarn, der ist Polizist in Bremen.... Dir graut davor wenn man mit Ihm spricht. Anweisung des Dienstherren ist ganz klar, D wird kassiert, EU Ausland Ost ist Kulanz walten zu lassen....
Er wundert sich nicht mehr das viele Freunde und Kollegen inzwischen bei Whats App etc... viele Kommentare schreiben, die weit weit weit im nicht linken Spektrum zu finden sind....
Wenn dann doch einfach ordentliche Strafe und Gleichbehandlung für ALLE, dann ist das ok. Aber was aktuell abgeht ist wirklich mehr als Fraglich...
Ich bleibe so wie ich bin. Schon alleine, weil es andere stört....
50 - 80% Überladung waren bei uns früher in den 70/80er Jahren mit den 7,49-Tonnern 813 bzw. anderen Marken mit Getränken normales Tagesgeschäft, hat keinen interessiert.
Die Kneipenkutscher wurden nachmittags sowieso nicht kontrolliert, sonst hätten am nächsten Tag viele LKW`s rumgestanden.
jaa.. früher.. Die Nahverkehrs 7,5 to waren erst dann voll, wenn sie voll waren. Da haben wir das auch nicht so genau genommen. Nach dem 2. oder 3. Kunden hat es dann ja wieder gepasst.
Aber einen 7,49 auf über 15 to laden ist schon kriminell. Das ist ja locker das 3-fache von dem, was die Karre laden darf. Ist direkt ein Wunder, dass die Reifen das mitgemacht haben und nicht davongeflogen sind oder die Federn. Ich hoffe mal, sie reißen demjenigen den Hintern so weit auf, dass der dann im stehen sitzen kann
Logistik hat nichts mit Logik zu tun!!! ----------------------------------------
Kunde: "Wo ist mein Container?" Spediteur: "Der wird gerade gelöscht." Kunde: "Waaahhhh... mein Container brennt ??!!"
Für den Fahrer gilt dennoch FE Kl. 3 oder C1 wegen 7,49to zGM des LKW.
In solch einem gravierenden Fall müsste man anders handeln: - generelle Untersagung Weiterfahrt wegen der ausgewalkten Reifen (technisches Risiko) - komplette Umladung der Ware - anschließend Technische Untersuchung bei anerkannter Prüfbehörde
Ob der Fahrer geeignet ist, ein Fahrzeug im Verkehr zu führen - in solch einem Fall wäre diese Frage mittels MPU zu klären. Den Halter würde ich im Nachgang mit einbeziehen, da es sich um gewerblichen Güterverkehr handelt (Stichwort: Vermögensabschöpfung).
Geht leider aus dem Pressebericht nicht hervor, was im einzelnen getan wurde bzw. noch wird.