Hegelmann.....3,50m Höhe...Auflieger mit deutscher Beschriftung, weiße SZM und Fahrer aus Mazedonien. Sollte man etwas genauer seitens der Behörden hinschauen.
Ja von Logipack sollte man schon links rum zur Autobahn fahren und nicht rechts durch die Stadt... Aber mit gekauftem Führerschein und 20 Jahre Erfahrung im Eselreiten muss man sich über die 3 Wendemöglichkeiten und ca. 128 Warnschilder ja keine Gedanken machen 😇
Ich bleibe so wie ich bin. Schon alleine, weil es andere stört....
Stichwort Zusammenladeverbot: man benötigt 6 Fahrzeuge und setzt 3 ein (Vermutung: jedes Fahrzeug ist mit 2 Kabeltrommeln beladen). Keine Genehmigung und dazu noch andere Verstöße gegen Fahrpersonalrecht. Evtl. auch Nicht-EU-LKW und Kabotage?. Sicherheitsleistung viel zu niedrig.
Teuer wird es jetzt wegen §29a Abschöpfung, Warten auf Genehmigung und Umladung. Dazu noch Verzugskosten gem. CMR. Auch beim Auftraggeber sollte ermittelt werden (§7c GüKG).
Zitat von hurgler0815 im Beitrag #679noch andere Verstöße gegen Fahrpersonalrecht. Evtl. auch Nicht-EU-LKW und Kabotage?.
Ich habe den Text so verstanden dass die so aus der Türkei gekommen sind. 3.000 km war die Höhe kein Problem - und 300 km vor dem Ziel dann doch. Ich frage mich aber wie die bei der türkischen Spedition den Gewinn abschöpfen wollen. Den Bescheid würde ich gerne mal sehen
Zitat von Hajo im Beitrag #680 ..... Ich habe den Text so verstanden dass die so aus der Türkei gekommen sind. 3.000 km war die Höhe kein Problem - und 300 km vor dem Ziel dann doch. Ich frage mich aber wie die bei der türkischen Spedition den Gewinn abschöpfen wollen. Den Bescheid würde ich gerne mal sehen
Da sind noch andere Punkte: Teilbare Ladung - da gibt es keine Ausnahmegenehmigung. Ausnahmegenehmigung zumindest wegen der Höhe nötig. Die Trommeln dürften mind. 3,6om hoch sein. Die müssen aus 3 Fahrzeugen vermutlich 6 Transporte machen. Dazu noch teleskopierte Fahrzeuge ohne Genehmigung - geht auch nicht Gesamtgewicht max. 40to mit 1x Trommel dürfte passen.
Zur Beförderung über 3.000 km ohne Beanstandung - entweder Glück oder kein Interesse der Behörden. Mich würden noch Lizenzen und/oder bilaterale Genehmigungen interessieren.
29a OWI - Einziehung von Taterträgen kannst du eigentlich nur beim inländischen Unternehmen einfordern. Man kann es auch in der Türkei versuchen - ob die bezahlen - eher wohl nicht. Dann muss man evtl. mal ein Fahrzeug wieder sicherstellen, wenn es in D unterwegs ist. Da dürfte eine ordentliche Summe zusammenkommen.
Wenn der Auftraggeber des türkischen TU eine deutsche Firma ist, kann man es auch über § 7c GüKG versuchen.