Zitat von Kipper-Spedition im Beitrag #601Diagrammscheiben? Da müsste der aufgepimmte Schkania ja schon min. 17 Jahre alt sein?!
Fahren noch einige davon in Italien, Griechenland und anderen Ländern herum. Höhere Kosten fast nur in D und A wegen der Maut. Dafür etwas einfacher, illegale Methoden anzuwenden.
Nach diesem Bericht gibt es eigentlich keine andere Möglichkeit als die Verwendung von Diagrammscheiben und fehlende Archivierung beim Fahrer.
Wenn nicht umgebaut dann Streamline so 2013 - 2016 . Meiner steht jetzt 2 Monate , wenn morgen ein Fahrer draufgeht der auch 2 Monate Pause hatte dann fehlt Ihm auch der Nachweis . Es sei denn er klimmpert 2 Tage im Tacho rum ehe er los fährt .
Man muss keinen Nachtrag machen, wenn der nachzutragende Zeitraum mehr als 5 Einzeleingabehandlungen beträgt. In diesem Fall ist der Zettel zulässig. Ist bei mir nix anderes wenn ich längere Zeit nicht gerollt bin.
Zitat von Bärenbruder im Beitrag #603... wenn morgen ein Fahrer draufgeht der auch 2 Monate Pause hatte dann fehlt Ihm auch der Nachweis .
Zitat von Stahli im Beitrag #606Man muss keinen Nachtrag machen, wenn der nachzutragende Zeitraum mehr als 5 Einzeleingabehandlungen beträgt. In diesem Fall ist der Zettel zulässig. Ist bei mir nix anderes wenn ich längere Zeit nicht gerollt bin.
Also doch Nachtrag.
Zitat von Bärenbruder im Beitrag #605@Kipper-Spedition du fährst kein Scania mit Stonrigde Tacho
Nein, ich mach bei einer Bestellung immer bei VDO den Haken dran.
Zitat von Stahli im Beitrag #606Man muss keinen Nachtrag machen, wenn der nachzutragende Zeitraum mehr als 5 Einzeleingabehandlungen beträgt. In diesem Fall ist der Zettel zulässig. Ist bei mir nix anderes wenn ich längere Zeit nicht gerollt bin.
Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen. Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister
Denk ich an Deutschland in der Nacht, Dann bin ich um den Schlaf gebracht Heinrich Heine; 1844 Zyklus Zeitgedichte
We are all in the gutter, but some of us are looking at the stars. Oscar Fingal O'Flahertie Wills Wilde
Zitat von Bärenbruder im Beitrag #603... wenn morgen ein Fahrer draufgeht der auch 2 Monate Pause hatte dann fehlt Ihm auch der Nachweis .
Zitat von Stahli im Beitrag #606Man muss keinen Nachtrag machen, wenn der nachzutragende Zeitraum mehr als 5 Einzeleingabehandlungen beträgt. In diesem Fall ist der Zettel zulässig. Ist bei mir nix anderes wenn ich längere Zeit nicht gerollt bin.
Also doch Nachtrag.
Zitat von Bärenbruder im Beitrag #605@Kipper-Spedition du fährst kein Scania mit Stonrigde Tacho
Nein, ich mach bei einer Bestellung immer bei VDO den Haken dran.
Verbaut Volvo nicht immer VDO? Zumindest meinte der GF meiner Werkstatt, das Volvo ausschließlich VDO rein zwirbelt. Aber wäre nicht das erste mal der der...lügt...äääh...flunkert...
Naja: 27 Stunden ohne Pause gefahren, kann auch bedeuten, das der Fahrer nach 8:55 Stunden Pause weiter gefahren ist. Dann ist die Pause keine Pause.
Ein befreundeter thüringischer Busunternehmer sagte mir mal vor Jahren: Arndt, lass deine Kinder nicht zu den Klassenabschlussfahren o.ä. mitfahren! Episode vom größten Sohn: 2 Unfälle auf dem Weg nach Venedig (Leitplanke gestriffen + auf ein Auto aufgefahren) und für Venedig keine Einfahrtsgenehmigung (400 € Strafe). Das System Flixbus lässt grüßen...
Eigentlich unerklärlich, da dieser Transport aufgrund der Länge mit Sicherheit von einem BF-3 Fahrzeug begleitet wurde und die beiden sich permanent in derselben Sprache (in D ist die Sprache D vorgeschrieben) abstimmen müssen. Im Übrigen steht in den Genehmigungen explizit dieser Passus drin. Auch wenn das BF-3 Fahrzeug hinter dem Schwertransport positioniert ist, muss dieser Fahrer zumindest den LKW-Fahrer vor dem Hindernis warnen, sodass dieser sich rechtzeitig einordnen kann. Vermutlich also ein menschliches Versagen.
Die AEBS-Systeme aller Hersteller lösen bei einem einzeln abgestellten Anhänger nicht aus!!! Sie reagieren nur darauf, wenn ein LKW davor angehängt ist. Das wird schon seit Jahren kritisiert - passiert ist bisher nichts!
Zusatz: LKW aus Austria mit ung. Fahrer...erst einmal alles ok. Wenn ich mir allerdings die Ladung anschaue.....fällt auf: - ausgezogenes 2-Achs Tiefbett - vermutlich 2x Raummodul unter Plane - vermutlich keine unteilbare Ladung, wenn diese Module auf einen Rahmen montiert wurden (sieht so aus) - dafür gibt es rechtlich keine Genehmigung gem. § 46 Abs. 1 Nr. 5 StVO
Wenn dem so ist, wird es für den TU strafrechtlich und haftungstechnisch richtig teuer. Stichwort: Vorsatz. Auch der Verlader (sofern im Inland ansässig) ist dann mit in der Haftung.