diese Probleme mit den Absperrungen haben wir hier regelmäßig,
Deswegen haben die Veranstalter Ordner an solche Stellen zu stellen Zusätzlich gibt es Stellen an denen auch die Polizei steht UND es sind Kräder mobil auf der Strecke unterwegs
Der Belastungstest...bzw. das Video davon....WoW....die 5:20min. haben sich echt gelohnt. Noch nie etwas spannenderes und informativeres gesehen...
Notbrems-Assi.
Schalte ich in der Stadt und beim Überland-Fahren immer aus.
Warum?
Verstehen nur Leute die zum Fahrpersonal gehören und nicht nur mit Lkw zu tun haben, wenn Sie Ihre alten Verkaufen und neue Bestellen.
Zum Glück bin ich kein Angestellter, der von seinem Chef (der der Meinung ist vom Schreibtisch aus zu entscheiden, ob der Assistent genutzt werden muss oder nicht) wie ein kleines Kind behandelt wird und dem gesagt wird wie er sein Werkzeug zu nutzen hat.
Wer beim Fahren bei der Sache ist, der braucht keinen Spurhalte, Brems, Blink, Lenk und was weiss ich was für Assistenten.
Wenn ich auf der BAB am Handy rumdaddel, einen Erotikfilm auf dem Laptop schaue, der auf dem Daschbordtisch steht, Kaffee koche, Bockwurst erwärme, Zehennägel schneide oder die Hornhaut von den Füßen rubbel....JA....dann schalte ich alle Assistenten ein.
Neues StVG jetzt vom Bundesrat abgesegnet. Fahren ab 30 km/h mit LKW nur mit eingeschalteten Notbrems-Assistent erlaubt (sofern vorhanden). Bei tödlichem verschuldeten Unfall und ausgeschalteten Assistenten folgt jetzt Anklage wegen Mord.
Zitat von hurgler0815 im Beitrag #633Neues StVG jetzt vom Bundesrat abgesegnet. Fahren ab 30 km/h mit LKW nur mit eingeschalteten Notbrems-Assistent erlaubt (sofern vorhanden). Bei tödlichem verschuldeten Unfall und ausgeschalteten Assistenten folgt jetzt Anklage wegen Mord.
Hast Du dazu eine offizielle Quelle? Und der Bundesrat ist ja Stufe 2. Wann wurde das im Bundestag verhandelt, wer hat es eingebracht und wer hat sich bei der Abstimmung wie verhalten? Wenn ich mir die unten aufgeführten Mordmerkmale anschaue, dann bleibt ja nur der niedrige Beweggrund und/oder das gemeingefährliche Mittel. §211 StGB Mord (1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft. (2) Mörder ist, wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet. https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__211.html
Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen. Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister
Denk ich an Deutschland in der Nacht, Dann bin ich um den Schlaf gebracht Heinrich Heine; 1844 Zyklus Zeitgedichte
We are all in the gutter, but some of us are looking at the stars. Oscar Fingal O'Flahertie Wills Wilde
Zitat von hurgler0815 im Beitrag #633Neues StVG jetzt vom Bundesrat abgesegnet. Fahren ab 30 km/h mit LKW nur mit eingeschalteten Notbrems-Assistent erlaubt (sofern vorhanden). Bei tödlichem verschuldeten Unfall und ausgeschalteten Assistenten folgt jetzt Anklage wegen Mord.
Hast Du dazu eine offizielle Quelle? Und der Bundesrat ist ja Stufe 2. Wann wurde das im Bundestag verhandelt, wer hat es eingebracht und wer hat sich bei der Abstimmung wie verhalten? Wenn ich mir die unten aufgeführten Mordmerkmale anschaue, dann bleibt ja nur der niedrige Beweggrund und/oder das gemeingefährliche Mittel. §211 StGB Mord (1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft. (2) Mörder ist, wer aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen, heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, einen Menschen tötet. https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__211.html
Wird bald im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Ist alles letzte Woche beschlossen worden.
Zitat von hurgler0815 im Beitrag #633Neues StVG jetzt vom Bundesrat abgesegnet. Fahren ab 30 km/h mit LKW nur mit eingeschalteten Notbrems-Assistent erlaubt (sofern vorhanden). Bei tödlichem verschuldeten Unfall und ausgeschalteten Assistenten folgt jetzt Anklage wegen Mord.
Aus Mord machen wir vorsätzlichen Totschlag, aber min. 5 Jahre Urlaub mit freundlichen Zellennachbarn sind es trotzdem. Den Punkt in Flensburg kann man dann auch außer Acht lassen... Ich schau dann nochmal, ob ich was offizielles und rechtssicheres vom Gesetzgeber im Netz finde.
Zitat von hurgler0815 im Beitrag #633Neues StVG jetzt vom Bundesrat abgesegnet. Fahren ab 30 km/h mit LKW nur mit eingeschalteten Notbrems-Assistent erlaubt (sofern vorhanden). Bei tödlichem verschuldeten Unfall und ausgeschalteten Assistenten folgt jetzt Anklage wegen Mord.
Aus Mord machen wir vorsätzlichen Totschlag, aber min. 5 Jahre Urlaub mit freundlichen Zellennachbarn sind es trotzdem. Den Punkt in Flensburg kann man dann auch außer Acht lassen... Ich schau dann nochmal, ob ich was offizielles und rechtssicheres vom Gesetzgeber im Netz finde.
Das (zeitweilige) Abschalten des AEBS kann bei jeder Kontrolle per OBD-Schnittstelle ausgelesen werden. Wird dann bei Verstößen auch ohne Unfall entsprechend bebußt.
In besonders schweren Fällen (z.B. Unfällen am Stauende durch Auffahren auf PKW mit Todesopfern etc.) ist eine Verurteilung zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe möglich https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__212.html
Eine neue StVO 2024 mit dem Absatz 1d ist noch nicht verfügbar. Die Rechtssprechung wird dennoch bei aktuellen Unfällen ab sofort nach den geplanten Verschärfungen urteilen.
Zitat von hurgler0815 im Beitrag #637Eine neue StVO 2024 mit dem Absatz 1d ist noch nicht verfügbar. Die Rechtssprechung wird dennoch bei aktuellen Unfällen ab sofort nach den geplanten Verschärfungen urteilen.
Hm, es ist also keine Verkündung im Bundesgesetzblatt mehr nötig? Es reicht wenn ein Akteur etwas plant? Bist Du da sicher?
Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen. Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister
Denk ich an Deutschland in der Nacht, Dann bin ich um den Schlaf gebracht Heinrich Heine; 1844 Zyklus Zeitgedichte
We are all in the gutter, but some of us are looking at the stars. Oscar Fingal O'Flahertie Wills Wilde
Natürlich wird die StVO 2024 noch veröffentlicht. Zur Rechtssprechung: siehe Urteile erhöhter Cannabis-Grenzwert im Straßenverkehr , als der schon beschlossen, aber noch nicht verkündet war. Ist legal.
Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen. Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister
Denk ich an Deutschland in der Nacht, Dann bin ich um den Schlaf gebracht Heinrich Heine; 1844 Zyklus Zeitgedichte
We are all in the gutter, but some of us are looking at the stars. Oscar Fingal O'Flahertie Wills Wilde
Was haben wir Indien, Italien oder letztens Vietnam (Link zum Video) belächelt, wenn da eine Brücke eingestürzt ist. In Deutschland passiert ja so etwas nicht. Nie. Niemals. Aber wir nähern uns auf das Niveau eines Entwicklungslandes an. Wir schaffen das...
bin ja kein Gutachter oder Statiker, aber es sieht so aus, als ob die inneren Spannseile gebrochen sind, die Brücke ist ja eine Spannbetonbrücke. Ob da jetzt Wasser von oben eingetreten ist, oder durch defekte Heizungsleitungen als Dampf und dann Feuchtigkeit, von unten weiss noch keiner.
Ich hoffe nur, dass die Strassenteile nicht wild geschädigt sind. beide wurden ja saniert wobei die Bergseite ja sogar verbreitert wurde. Zum Glück besteht die Brücke ja im großen und ganzen aus drei Teilen welche zentral auf dem Neustädter Ufer auf einem gemeinsammen Pfeiler und auf der Altstädter Seite auf 3 Pfeilern liegen.
Interesant ist auch das Thema "Fernwärme". Durch den Brückenkasten verliefen Vorlauf und Rücklauf der zentralen Fernwärmeversorgung der Stadt.