Zitat von bomo im Beitrag #13Soll das auch bedeuten das ein LKW Fahrer der seine 45h Pause in z.B. Dänemark gemacht hat und Deutschland transitiert eine Strafe bezahlt weil er seine Ruhezeit im LKW verbracht hat?
Zitat von Stahli im Beitrag #14Richtig. Damit will man die wochenlangen, tlw.monatelangen Tramp-Touren verhindern. Man will erreichen, das die Touren regelmäßig zu Hause enden. In Belgien bezahlst schon kräftig
Also meine Fahrer sind nie länger als 2 Wochen unterwegs, also hat mich das nie wirklich betroffen, aber es scheint mir unwahrscheinlich, dass man in DE Bußgeld aufgrebrummt bekommt, wenn der Fahrer 45h z. B. in Schweden in der Kabine verbracht hat. Das wäre, als würden die einen in England einbuchten, weil er in Amsterdam einen Joint gezogen hat ...
Aber mal eine andere Situation: Mein Fahrer aus Polen verbringt seine 45 Stunden beim Schwager zu Hause in Bad Berleburg. Ist er vorm Knöllchen sicher? Oder muss der Schwager ne Rechnung ausstellen? :P
Ich weiss nicht wie man es regeln sollte oder wie man es bestrafen sollte .
Es geht doch nicht um Bomo und seine Kollegen . Fahren von zu Hause durch Europa und enden dann in zwei drei Wochen wieder zu hause . Unterwegs mal ne Tour innerdeutsch , da hat doch keiner was dagegen .
Es geht doch eigentlich um die armen Schwe... die 1-2 Monate hier hausen und nicht nach Hause kommen . Und die werden schon ne Pension haben wo am WE 95 Fahrer ne Quittung bekommen .
Der Staat kann sagen wir haben was getan aber ändern wird sich nichts !!!
So lange Du keine Stängel mit Dir führst, hat die britische Polizei keinen rechtlichen Grund, Dich einzusperren. Nur der Besitz und die Produktion von Drogen ist verboten. Ist in Deutschland genau so.
Was anderes ist, wenn man hinterm Lenkrad vollgedröhnt ist. Dann ist natürlich schnell der Lappen weg. Davon war aber nicht die Rede.
Ich gebe Dir aber Recht, dass das Beispiel nicht das beste war
am 25.05.2017 ist nun das geänderte FPersG in Kraft getreten, das für D national vorschreibt, daß die regelmäßigen WRZ nicht im LKW verbracht werden dürfen. Habe leider den Gesetzestext noch nicht vorliegen - nur die Infos der Verbände.
Es wird nun mal wieder an den Kontrollbehörden liegen, die Vorschriften umzusetzen. Wenn konsequent gehandelt wird, dann wird sich vielleicht einiges in den Logistikabläufen und den Chancen für deutsche TU ändern. Ich hoffe es, glaube aber nicht daran.
Die Grinsesonne hat schon reagiert, schickt jetzt einen Zug von HU nach DE.
Merke: Das Recht wird nicht von den Armen für Reiche gemacht, sondern es wird von den Reichen ganz fürsorglich gemacht, damit die Armen nicht das Gefühl haben müssen, benachteiligt zu werden.
Schönes Wochenende Euch allen....
Wer aufhört, besser werden zu wollen, hört auf, gut zu sein.
(Marie von Ebner-Eschenbach)
"Ein ewiges Rätsel will ich bleiben mir und anderen..."
Bomo , dein sagen wir mal Rundlauf ist doch auch ok .
Da kommt bestimmt nichts bei raus . Es steht nirgens das man eine Quittung vorlegen muss oder ähnlich . Also wenn die bei DHL oder so auf dem Privatgelände parken und Mo früh Karte rein kommt wieder nichts bei raus .
Zitat von Kipper-Spedition im Beitrag #25Der neue Fahrtenschreiber mit GPS-Aufzeichnung kommt doch bald, dann gibt es keine Ausreden mehr.
Wenn man es so macht,wie der Klaus beschrieben hat,kommt halt eben nix bei raus,trotz GPS-Aufzeichnung. Die Karte hat ja wohl keinen GPS-Sender,woran man sehen kann,wo der Inhaber war.
Geht nicht,gibt`s nicht! Weil,wo ein Wille ist,da ist auch ein Gebüsch!
Mut ist, wenn man Durchfall hat und trotzdem bläht!
gem. Art. 8 Abs. 8 VO (EG) 561/2006 darf die regelmäßige WRZ nicht im LKW verbracht werden - nur die TRZ und die verkürzte WRZ. Die Ausgleichsfristen für verkürzte WRZ sind ja bekannt.
Aktuell gibt es ein Musterverfahren beim EuGH der EU als Beklagte gegen ein TU als Kläger gegen diese Regelung. Der Generalstaatsanwalt der EU hat auf obige Regelung hingewiesen und es ist zu erwarten, daß es ein Urteil geben wird, das den Art. 8 Abs. 8 VO (EG) 561/2006 für rechtens erklärt. Dann sind auch besondere gesetzliche Regelungen in D, B, F und anderen Ländern nicht mehr nötig und es kann EU-weit einheitlich kontrolliert und geahndet werden.
Für mich ist klar, daß nur bei einer Straßenkontrolle in D während der WRZ im LKW der Tatbestand eines Vergehens gegen § 8a FPersG festgestellt werden kann. Anhand von Dokumenten des Fahrers und Transports sowie der Daten des Tachographs und der Fahrerkarte wird sich schnell ein Bild darstellen. Danach wird der Kontrollbeamte entscheiden, was zu tun ist.
Im Zweifelfall wird der Fahrer nachweisen müssen, daß er die letzte WRZ im LKW verbracht hat (verkürzt gerechnet) und dann in D auf öffentlicher Verkehrsfläche bei regelmäßiger WRZ im LKW kontrolliert wird = Verstoß gegen Ausgleichsfristen und § 8a FPersG.
Jetzt haben die Kontrolleure ein rechtssicheres FPersG und werden bei den LKW-Fahrern, die leider als 'Nomaden' oftmals monatelang unterwegs sind, vor allem wegen den andauernden verkürzten WRZ (begangen in D und der EU) fündig werden. Ohne Belege aus allen Ländern hat der gebietsfremde TU sicher schlechte Karten.
Wie das zukünftig gehandelt werden kann - da wird es sicher einige Modelle geben. In B wurden jetzt wieder einige neue Kontrolleure für genau dieses Delikt eingestellt, weil es sich für den belgischen Staat finanziell rechnet. Der Grenztourismus nach D wird hoffentlich deutlich weniger werden und dafür die Kontrolldichte in D speziell am Wochenende verstärkt. Und die Polizei/BAG kann jederzeit während einer Pause oder TRZ oder WRZ kontrollieren (Stichwort: Gefahr im Verzug).
Vor allem hoffe ich, daß Frachtpreise national und international steigen und deutsche TU wieder mehr Chancen auf auskömmliche Frachten und bei Logistikkonzepten haben.
Seitdem das bereits Thema ist wird hier in der Gegend bereits fleißig vorgebaut um einen legalen Anschein zu erwecken.
An jeder zwielichtigen Tanke werden nun mehrere uralte und schrottige Wohnwagen aus vermutlich 15.ter Hand abgeparkt.
Dafür gibt es dann billige Übernachtungsquittungen für die "geeigneten Schlafplätze" und das Thema ist durch.
Jeder Knasti in Usbekistan hat eine bessere Unterkunft. Die Kutscher holen sich ne Quittung und bleiben doch in ihren Autos weils die bessere Unterkunft ist.
Wer kontrolliert das denn ? Dazu müssten die Organe erstmal Personal haben und ausbilden.
Alles nur Blödsinn mit dem Gesetz, damit dem gemeinen Volk suggeriert wird das was getan wird.
Schlimmsten Falles nagelt man mal aller halber Jahre einen Medienwirksam an die Wand.
Die Blöden sind weiterhin die TU die sich dran halten. Nachwievor gedultete Wettbewerbsverzerrung und Sozialausbeuterei damit Transporte billig bleiben.
Gruß Chris
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