Wenn sich diese Aussage bewahrheitet, dann wird gewerblich 'geklebt und aktiviert'. Damit sind deutlich mehr Möglichkeiten, die Strafen rechtlich neu zu bewerten.
Und die Auftraggeber sind mit in der Haftung. 'Aktivisten' sind evtl. Erfüllungsgehilfen-> da sind deutlich höhere Entschädigungen zivilrechtlich drin. Als 'Unternehmer' natürlich finanziell auch pfändbar.
Eine Abhandlung zu bisher ergangenen Urteilen in Berlin. Gesetze sind das eine - Auslegung das andere. Unfassbare Rechtsauffassung eines Richters in Tiergarten.
Zitat: ." Die legitime Ausübung des im Grundgesetz garantierten Demonstrationsrechtes überwiege gegenüber den "nur verhältnismäßig geringfügig eingeschränkten Grundrechtsbelangen der… Fahrzeugführer."
Es wird vermutlich je nach Besitz des entsprechenden Parteibuchs geurteilt?
Zitat von da_Strizzi im Beitrag #131https://www.focus.de/panorama/aktivisten-legen-verkehr-richtung-muenchen-lahm-polizist-zieht-klima-chaotin-von-a9-bevor-sie-sich-festkleben-kann_id_180429555.html
mal wieder Bayern
Endlich mal durch die Polizei unbürokratisch und richtig durchgegriffen! Da geht noch mehr - und die Strafen müssen vor allem für Wiederholungstäter drastisch ausfallen. Haft ohne Bewährung und MPU zum evtl. Führerscheinentzug - alles ist lt. Strafprozessordnung möglich.
Was mich dabei eigentlich beunruhigt: wie kommen die so einfach auf das Flughafengelände? Dieses Mal waren es „nur“ die Klimaterroristen, nächstes mal ein Bombenleger?