Neue Infos zum umgeparkten Rettungswagen im Einsatz in Böblingen - Sanitäter fanden den Rettungswagen erst nach ca. 5 Minuten; er war um die Ecke herum geparkt worden.
Heute mal wieder. Bis zur Berüchtigten Bier-Kurve (Aufahrt zur A70, Neudrossenfeld) hat er es gar nicht Geschafft. Ab Ausfahrt Brauerei waren es genau zwei Links- und eine Rechtskurve.
Hat der Wirklich Kantenschoner Hochkant Gestellt und Oben und Unten mit einem Gurt eine Umreifung gebastelt. Hab ich so noch nie gesehen,ist das Üblich?
»Noch sitzt Ihr da oben, Ihr feigen Gestalten. Vom Feinde bezahlt, und dem Volke zum Spott! Doch einst wird wieder Gerechtigkeit walten, dann richtet das Volk, dann gnade Euch Gott!«
Das mit den Kantenschonern wird beim Oettinger auch so gemacht, wenn Ausländer ohne Getränkezertifikat kommen, war mal einer von Dekra da und hat das Verladepersonal geschult...
Ja, der Gurt rutscht runter, deswegen entweder noch zusätzlich Europaletten hochkant dahinter und den Gurt durchfädeln bzw. über die Klötze legen oder manche haben auch Alu-/Stahlwinkel mit Gurtaufnahmen.
PKW fährt unter geparkten Sattelzug - tragisch. Wenn das ein originales Unfallfoto ist (sieht so aus) - wie kann man auf der durchgehenden Fahrspur zu den Parkplätzen der Raststätte (vermutlich ohne Absicherung nach hinten) so parken? Ich kenne das Parkplatzproblem - jede Nacht wird so geparkt....dann wahrscheinlich eine Mitschuld des LKW-Fahrers@Stahli? PKW-Fahrer war beim Aufprall nach dem Schadensbild vermutlich noch sehr schnell unterwegs.
Zitat von hurgler0815 im Beitrag #217PKW fährt unter geparkten Sattelzug - tragisch. Wenn das ein originales Unfallfoto ist (sieht so aus) - wie kann man auf der durchgehenden Fahrspur zu den Parkplätzen der Raststätte (vermutlich ohne Absicherung nach hinten) so parken? Ich kenne das Parkplatzproblem - jede Nacht wird so geparkt....dann wahrscheinlich eine Mitschuld des LKW-Fahrers@Stahli? PKW-Fahrer war beim Aufprall nach dem Schadensbild vermutlich noch sehr schnell unterwegs.
Ja, durchgehende Fahrspur zu den Parkplätzen. Da sollte eigentlich keiner stehen, stimmt. Trotzdem ist das Gang und Gäbe, jeden Tag.
Jeder Lkw-Fahrer stünde auch gerne auf einem vernünftigen Parkplatz, weit ab vom Verkehr um erholsamen Schlaf zu bekommen. Das ist aber oftmals in Deutschland nicht möglich.
Aber bei aller Liebe Uto. Ich vermute rechts daneben ist die Tankstelle. Wer da so durchballert - sorry, da fehlt mir jedes Verständnis, und auch jedes Mitleid. Da sage ich ganz klar: Ein Idiot weniger auf Deutschlands Straßen.
Mir tun da eher der Fahrer des Lkw leid, und die Rettungskräfte, die mit den Folgen eines so dämlichen Verhaltens klar kommen müssen.
Sieht ja glatt aus als wenn der sich umbringen und dabei auf Nummer sicher gehen wollte.
Der Fuhrmann
*********************************** Tun, was du magst, ist Freiheit. Mögen was du tust, ist Glück. Fülle Dein Leben nicht mit Tagen, fülle Deine Tage mit Leben.
Wenn man sieht wie manche in die Raststätten und Parkplätze ballern,ist es ein Wunder daß nicht mehr passiert.
Ich muss doch damit Rechnen dass was Steht,ein Kind läuft oder eine Seniorenbusgruppe sich die Beine vertritt.
Und um jemanden,der SOO schnell ist dass er am Hellichten Tag nicht mehr auf ein stehendes Hindernis Reagieren kann, kann ich nicht wirklich trauern. -Da hat sich ein Idiot Aussortiert,mehr nicht-
»Noch sitzt Ihr da oben, Ihr feigen Gestalten. Vom Feinde bezahlt, und dem Volke zum Spott! Doch einst wird wieder Gerechtigkeit walten, dann richtet das Volk, dann gnade Euch Gott!«
Das Problem ist doch, das Parken ist nur auf den ausgeschilderten Plätzen gestattet. Alles andere Parkt auf der Autobahn. Macht 70 plus Verwaltungskosten. Damit ist der LKW Fahrer der Schuldige. Dem PKW Fahrer kann man nix mehr vorwerfen. Ich parke generell nicht so. Nutze Artikel 12 der VO 561/06. Das wissen selbst gestandene BKFs nicht, das man den Artikel auf den Ausdruck schreiben MUSS. Sonst zahlt man im Ausland
Ist nur die Frage ob überfüllte Parkplätze auf der A5 ein "unvorhersehbares Problem" sind oder ob der Fehler woanders liegt. Ist aber alles keine Entschuldigung für dämliches Parken
Logistik hat nichts mit Logik zu tun!!! ----------------------------------------
Kunde: "Wo ist mein Container?" Spediteur: "Der wird gerade gelöscht." Kunde: "Waaahhhh... mein Container brennt ??!!"
Zitat von Stahli im Beitrag #220Das Problem ist doch, das Parken ist nur auf den ausgeschilderten Plätzen gestattet. Alles andere Parkt auf der Autobahn. Macht 70 plus Verwaltungskosten. Damit ist der LKW Fahrer der Schuldige. Dem PKW Fahrer kann man nix mehr vorwerfen.
D.h. die Haftpflicht-Versicherung des LKW-Fahrers muss (zumindest teilweise - hängt sicher vom Gutachten ab) für alle Schäden incl. evtl. Renten etc. für die Angehörigen des toten PKW-Fahrer aufkommen. Und kann dann versuchen, Regreß beim Halter zu nehmen. Der muss dann seinen Fahrer in die Pflicht nehmen (grobe Fahrlässigkeit). Unschöne Vorstellung, dass so etwas geschehen kann.
Zitat von Stahli im Beitrag #220 ........ Nutze Artikel 12 der VO 561/06. Das wissen selbst gestandene BKFs nicht, das man den Artikel auf den Ausdruck schreiben MUSS. Sonst zahlt man im Ausland
Und nicht nur dort - auch hinterher bei intensiverer Betriebskontrolle Resultat auf die Frage nach dem Inhalt des Art. 12: fast immer Schweigen im Saal...höchstens 5% wissen es.
Erwähne ich jedesmal bei allen Modul- und Tachoschulungen (da gibt es sogar Musterkopie) und erkläre, was zu tun ist. Nach spätestens 5 Jahren alles wieder vergessen, wenn oder weil der Art. 12 nicht genutzt wurde. Im übrigen kann es nach solch einer Betriebskontrolle in solchen Fällen (vor allem, wenn sie öfters auftreten) zu Unannehmlichkeiten für den Chef kommen. Stichworte: Art. 33 VO(EU) 165/2014 und VO(EU) 2016-403. Traurig.
Zitat von Stahli im Beitrag #220Das Problem ist doch, das Parken ist nur auf den ausgeschilderten Plätzen gestattet. Alles andere Parkt auf der Autobahn. Macht 70 plus Verwaltungskosten. Damit ist der LKW Fahrer der Schuldige. Dem PKW Fahrer kann man nix mehr vorwerfen.
D.h. die Haftpflicht-Versicherung des LKW-Fahrers muss (zumindest teilweise - hängt sicher vom Gutachten ab) für alle Schäden incl. evtl. Renten etc. für die Angehörigen des toten PKW-Fahrer aufkommen. Und kann dann versuchen, Regreß beim Halter zu nehmen. Der muss dann seinen Fahrer in die Pflicht nehmen (grobe Fahrlässigkeit). Unschöne Vorstellung, dass so etwas geschehen kann.
Zitat von Stahli im Beitrag #220 ........ Nutze Artikel 12 der VO 561/06. Das wissen selbst gestandene BKFs nicht, das man den Artikel auf den Ausdruck schreiben MUSS. Sonst zahlt man im Ausland
Und nicht nur dort - auch hinterher bei intensiverer Betriebskontrolle Resultat auf die Frage nach dem Inhalt des Art. 12: fast immer Schweigen im Saal...höchstens 5% wissen es.
Erwähne ich jedesmal bei allen Modul- und Tachoschulungen (da gibt es sogar Musterkopie) und erkläre, was zu tun ist. Nach spätestens 5 Jahren alles wieder vergessen, wenn oder weil der Art. 12 nicht genutzt wurde. Im übrigen kann es nach solch einer Betriebskontrolle in solchen Fällen (vor allem, wenn sie öfters auftreten) zu Unannehmlichkeiten für den Chef kommen. Stichworte: Art. 33 VO(EU) 165/2014 und VO(EU) 2016-403. Traurig.
... könntest mir gerne mal so eine Musterkopie rüber schicken Uto
Der Fuhrmann
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Mein Bild des Tages. Bekannte Regionale Holzbaufirma die, Warum nur, ständig Fahrer sucht. Die Balken in der Mitte lagen vor der Baustellenverschränkung noch Bündig Aufeinander. Sorry für die schlechte Bildqualität,der Zoom taugt nix, und ich hielt es für Angebracht den Abstand etwas größer zu halten...
»Noch sitzt Ihr da oben, Ihr feigen Gestalten. Vom Feinde bezahlt, und dem Volke zum Spott! Doch einst wird wieder Gerechtigkeit walten, dann richtet das Volk, dann gnade Euch Gott!«