ich wende mich heute mit einer Bitte an Sie/Dich: die Bundesregierung hat eine Mauterhöhung von 83% zum 1.12.2023 beschlossen – diese Mehrkosten werden leider viele mittelständische Unternehmen in die Insolvenz zwingen. Die Lage der Transportbranche wird immer desolater, es sind alle auf die Versorgung durch die LKW`s angewiesen. Auch die Öffentlichkeit muss diese Versorgungsinfrastruktur verstehen, erkennen, dass auch sie durch die dann kommenden weiteren Preiserhöhungen davon betroffen sein werden. Lasst uns gemeinsam an die Politik appellieren, diese geplante Mauterhöhung zu überdenken. Daher bitte ich darum, diese Petition des BLV-pro e.V. zu unterschreiben (es kostet kein Geld, bitte in der Verifizierungsemail bestätigen, dann ist die Petition unterschrieben) mit dem Ziel, im Petitionsausschuss öffentlich angehört zu werden. Den Link zur Petition füge ich bei:
Diese Mauterhöhung muss verhindert werden – zumal die Einnahmen zweckentfremdet zur Sanierung der Bahn verwendet werden sollen und nicht im Straßenbau.
Der finale Entwurf zur Abstimmung. Jetzt ist auch der Passus zur temporären Mauterhöhung nach Verkehrsaufkommen drin. Zuständig dafür ist das BMDV. Dieses kann solch eine Mauterhöhung nach eigenem Gusto durchsetzen.
Für mich der endgültige Todesstoß für die Branche, wenn davon Gebrauch gemacht wird. Eine vernünftige Kalkulation ist dann nicht mehr möglich.
hurgler0815
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Uto, ich hab das im Gesetzentwurf gelesen: Das Gesetz über die Erhebung einer zeitbezogenen Infrastrukturabgabe für die Benutzung von Bundesfernstraßen (Infrastrukturabgabengesetz) wird aufgehoben, da der Europäische Gerichtshof das Konzept für die geplante Einführung einer Infrastrukturabgabe in Deutschland mit Urteil vom 18. Juni 2019 (Rechtssache C-591/17) für nicht mit dem Unionsrecht vereinbar erklärt hat
Über die 3,5 Tonner gibt es aber jetzt Klarheiten (...mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse...) .
Dieser finale Entwurf ist genauso ein Dokument der Unfähigkeit wie andere Gesetze dieser Regierung auch.
Das Infrastrukturgesetz ist kassiert, dafür muss nur das BFStrMG angepasst werden. Ist in anderen EU-Ländern (z.B. Italien) bereits umgesetzt.
3,5 to und 7,5 to und tzGM...wird ein unendliches Drama mit abgelasteten Fahrzeugen.
Handwerkerregelung völlig unklar und noch weiter aufgeweicht. Ein 7,49 to LKW, bei dem der Fahrer ständig be- und entlädt, kann bereits heute bei der Beförderung von handwerklich hergestellten Güter im Werkverkehr die Handwerkerregelung bis 100 km Umkreis in Anspruch nehmen. Gilt das auch für die Maut?
Mautpflicht über 3,5 to tzGM und Anhänger für Güter- und Werkverkehr ist klar als Kombination. Mautbefreiung bei Handwerkern dagegen nur Solo-LKW bis 7,49 to und keine Kombinationen? Völlig irre und nicht umsetzbar für Firmen und Kontrolleure.
Das tolle an der Geschichte wird sicher noch, die Mehreinnahmen durch Strafen.
Wenn da mal einer ins Netz geht, er irgendwas nicht richtig gemacht hat, weil er es nicht besser wußte, ich stell da nun nicht Vorsatz in den Raum...der darf dann ordentlich abdrücken. Das spült noch mehr Geld rein.
Schön find ich, das der Getränkemann ungefähr gesagt hat, was so Kasten Bier und Wasser teurer wird...nur die Mehreinnahmen werden mit Sicherheit nicht an den TU weiter gereicht...da kommt wieder der Vorteil der Leute die Mautbox- & AdBlue Dongel haben.
Da ich ja nicht mehr sagen darf, das man mal ne BAB Sperren könne...wie schaut es denn aus wenn wir ALLE (ha ha ha...über das "alle" muss ich jetzt schon lachen) einfach die Sicherung der Mautboxen ziehen. Das wär doch mal was.
Oder wem das nun immer noch zu radikal ist, weil wäre ja ne Straftat? dann halt die Lkw stehen lassen. Aber ich glaube irgendwie...die "großen" Player...hab kein Problem mit der Erhöhung.
Bei der Betriebsvorstellung, in dem Betrieb in dem meine Tochter lernt, war ja alles an Personal vertreten, außer dem Niederlassungsleiter. Ich habe dort von allen, die im Thema stecken, die Aussage bekommen "Der Markt wird das Regeln, wir sehen dem gelassen entgegen"...mit einem grinsen im Gesicht.
Na klar...wer groß ist...hat die Macht dem Kunden das überzubürsten. Was die TU bekommen...steht auf einem anderen Blatt.
Unterhaltsam ist es auch sich mit Menschen zu unterhalten, die bei diesem Thema nicht wirklich informiert sind, es auch nicht sein müssen da beruflich anders orientiert; aber mit viel Meinung daherkommen. Den Zusammenhang, das eine Mauterhöhung zu relevanten Preiserhöhungen für alle, also Industrie und Verbraucher, führt, ist nicht jedem klar zu machen. Was der Staat mit den Zusatzeinnnahmen macht, ist nicht jedem wichtig. Haupsache es geht gegen den Straßengüterverkehr.....
Es ist dem Untertanen untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen. Gustav von Rochow (1792 - 1847), preußischer Innenminister und Staatsminister
Denk ich an Deutschland in der Nacht, Dann bin ich um den Schlaf gebracht Heinrich Heine; 1844 Zyklus Zeitgedichte
We are all in the gutter, but some of us are looking at the stars. Oscar Fingal O'Flahertie Wills Wilde
Zitat von Christian im Beitrag #95Da ich ja nicht mehr sagen darf, das man mal ne BAB Sperren könne...
Christian, verdrehe bitte nicht die (geschriebenen) Tatsachen. Lies dir bitte nochmal #67 durch.
Zitat von Christian im Beitrag #95Wenn da mal einer ins Netz geht, er irgendwas nicht richtig gemacht hat, weil er es nicht besser wußte, ich stell da nun nicht Vorsatz in den Raum...der darf dann ordentlich abdrücken.
Unwissenheit schützt nicht vor Strafe. Das dürfte im jedem Rechtssystem dieser Erde so sein.
Zitat von Christian im Beitrag #95 Schön find ich, das der Getränkemann ungefähr gesagt hat, was so Kasten Bier und Wasser teurer wird...nur die Mehreinnahmen werden mit Sicherheit nicht an den TU weiter gereicht...
Muss er doch auch nicht! Wenn der mathematisch unterbegabte TU nichts oder wenig fordert, würde ich doch die Mehreinnahmen auch für mich behalten. Vor unserer beruflichen Zeit gab es mal festgeschriebene Tarife, da können aber nur noch unsere Opis drüber berichten.
Die Änderungen vor allem zur tzGM begreift dennoch fast niemand - insbesondere die Handwerker, die sich mit solch einem 'Scheiß' (Zitat Kunde) nicht beschäftigen (können, wollen, müssen).
der Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes sieht vor, dass CO2-Emissionsklassen ab 1. Dezember 2023 als neues Tarifmerkmal eingeführt werden. Außerdem wird die technisch zulässige Gesamtmasse (tzGm) Grundlage für die Zuordnung zur Gewichtsklasse. Toll Collect bereitet zurzeit die technische Umsetzung vor.
Bitte überprüfen Sie die CO2-Klasse und die technisch zulässige Gesamtmasse (tzGm) Ihrer Fahrzeuge im Kunden-Portal!
Für alle bei Toll Collect registrierten Fahrzeuge ist standardmäßig die Emissionsklasse 1 hinterlegt.
Eine andere Emissionsklasse ist für Fahrzeuge mit einem Erstzulassungsdatum ab dem 1. Juli 2019 möglich. Im Kunden-Portal können Sie prüfen, zu welcher CO2-Emissionsklasse ein Fahrzeug zugeordnet wird. Dort haben Sie die Möglichkeit, eine Änderung der Emissionsklasse zu beantragen und Dokumente zum Nachweis (Zulassungsbescheinigung, CIF, CoC, Einzelgenehmigungsbogen) hochzuladen.
Bitte stellen Sie den Antrag auf Änderung der CO2-Emissionsklasse bis Mitte November 2023, damit die Maut ab dem 1. Dezember 2023 korrekt erhoben wird.
Ab 1. Dezember 2023 wird als Grundlage für die Zuordnung zu einer Gewichtsklasse die technisch zulässige Gesamtmasse (tzGm, Feld F.1 in der Zulassungsbescheinigung Teil I) der Zugmaschine und gegebenenfalls des Anhängers herangezogen - anstelle des maximal zulässigen Gesamtgewichts (Feld F.2 der Zulassungsbescheinigung Teil I). Dadurch können Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen in eine höhere Gewichtsklasse fallen oder mautpflichtig werden. Toll Collect hat für registrierte Fahrzeuge die Gewichtsangabe aus dem Feld zGG in das neue Feld tzGm übernommen.
Bitte prüfen Sie den Wert für die tzGm und beantragen bei Bedarf eine Änderung, damit die Maut ab 1. Dezember 2023 korrekt erhoben wird.
Weitere wichtige Änderungen:
Berücksichtigung einer Partikelminderungsklasse (PMK) entfällt: Relevant ist das für die Maut-Schadstoffklassen 3 (Euro 2 + PMK 1) und 4 (Euro 3 + PMK 2). Fahrzeuge mit PMK werden ab dem 1. Dezember 2023 nicht mehr in eine bessere Maut-Schadstoffklasse eingestuft.
Neue Mautbestimmungen für alternative Antriebe: Werkseitig mit CNG-/LNG-Antrieb ausgerüstete Lkw werden regulär im Januar 2024 mautpflichtig. Emissionsfreie Fahrzeuge wie Elektrofahrzeuge und Wasserstoffverbrenner sowie Fahrzeuge mit Wasserstoff-Brennstoffzelle bleiben bis Ende 2025, Fahrzeuge mit alternativen Antrieben bis zu 4,25 Tonnen tzGm bleiben dauerhaft von der Maut befreit.
Die neuen Regelungen ergeben sich aus dem aktuellen Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes, der am 14. Juni 2023 beschlossen wurde. Den Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften und weitere Informationen finden Sie auf der Toll Collect-Webseite und auf der Webseite des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr.
Unter www.toll-collect.de finden Sie kurze Videos, die diese Informationen zusammenfassen und Schritt für Schritt erklären, wie Sie die CO2-Klasse und die Angaben zur technisch zulässigen Gesamtmasse (tzGm) überprüfen und anpassen können.
Haben Sie noch Fragen? Rufen Sie uns gern an! Sie erreichen uns Montag bis Freitag von 7 bis 19 Uhr. Telefon: 0800 222 26 28* (Ausland: 008000 222 26 28*). Oder schreiben Sie uns eine E-Mail an service@toll-collect.de.
Für die Oldtimer-Fans: ... Berücksichtigung einer Partikelminderungsklasse (PMK) entfällt: Relevant ist das für die Maut-Schadstoffklassen 3 (Euro 2 + PMK 1) und 4 (Euro 3 + PMK 2). Fahrzeuge mit PMK werden ab dem 1. Dezember 2023 nicht mehr in eine bessere Maut-Schadstoffklasse eingestuft.
Dann könnte man, sofern man keine Umweltzonen befährt, ganz legal die Rußpartikelfilter bei nachgerüsteten und evtl. leistungsmäßig abgewürgten Fahrzeugen wieder ausbauen und aus den Kfz-Papieren austragen lassen.
Kfz-Steuer ändert sich nicht durch den Ausbau und die Austragung.